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Flugplatz Nordholz ohne Genehmigung?

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in zweiter Instanz bestätigt, dass der Flugplatz Nordholz keine Genehmigung sowohl für den militärischen als auch den zivilen Flugbetrieb besitzt

Von Redaktion

Bereits 2014 hatte das Verwaltungsgericht Stade im Verlauf zweier Verfahren quasi als ein Nebenprodukt festgestellt, dass dem Flugplatz die Betriebsgenehmigung fehlt. Die Bundeswehr legte daraufhin Berufung ein, doch nun bestätigten die die Lüneburger Richter ihre Kollegen aus Stade, wie das Nachrichtenportal Nord24.de berichtet.
Über das Urteil freut sich die Bürgerinitiative BINS, die schon länger gegen den Betrieb am Flugplatz Nordholz kämpft, vor allem wegen des Fluglärms. Sie hofft, dass der Flugplatz zumindest den zivilen Flugbetrieb einstellen muss.
Die Geschäftsführung der Flughafen-Betriebsgesellschaft (FBG) glaubt dagegen, dass das Urteil keine Auswirkungen haben wird. Sowohl die Bundeswehr als auch die Landesverkehrsbehörde wollen nun das noch nicht rechtskräftige Urteil prüfen, was einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Besonders bitter ist die Entscheidung für die erst kürzlich vom geschlossenen Flugplatz Bremerhaven-Luneort nach Nordholz umgezogenen Privatpiloten des Aero-Club Bremerhaven: Sie fürchten, dass sie nun erneut einen neuen Heimatplatz suchen müssen.

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