News

/

DFS-Pressemitteilung zum Thema Start- und Landezeitenübermittlung

Piloten, die mit Flugplan fliegen, sollten nicht vergessen, ihre Start- und Landezeiten zu übermitteln

Von Redaktion

Reisen mit dem Flugzeug ins Ausland sind eine schöne Sache: Manche unserer Nachbarstaaten wie Polen oder Tschechien verzichten mittlerweile sogar auf die Flugplanpflicht, leider noch längst nicht alle. Die DFS Deutsche Flugsicherung teilt mit, dass viele Piloten in den vergangenen Monaten es offenbar versäumt haben, bei ihren Touren mit Flugplan die Start- und Landezeiten mitzuteilen und bittet, die geltenden Vorschriften zu beachten. Die Pressemitteilung im originalen Wortlaut:Appell an Piloten: Start- und Landemeldungen übermittelnIn den vergangenen Monaten haben Piloten häufig ihre Start- und Landezeiten nicht beim Aeronautical Information Service Centre (AIS-C) gemeldet, für die sie zuvor einen Flugplan aufgegeben hatten. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH appelliert an die Piloten, die Vorschriften zu beachten.Luftfahrzeugführer sind per Gesetz beim Fliegen von und zu unkontrollierten Verkehrslandeplätzen verpflichtet, die tatsächliche Start- und Landezeit unverzüglich zu melden. Die Meldungen können auch über Sprechfunk an die zuständige Flugverkehrskontrollstelle oder an den Fluginformationsdienst zur Weiterleitung an das AIS-C übermittelt werden. Bei kontrollierten Plätzen werden die Meldungen hingegen von den jeweils zuständigen Flugverkehrskontrolldiensten übernommen.Fehlen diese Start- und Landemeldungen, erschwert das die Arbeit des Flugalarmdienstes, der für die Benachrichtigung des Such- und Rettungsdienstes verantwortlich ist. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Flügen entsteht zusätzlicher Koordinierungsaufwand.Details sind in den Nachrichten für Luftfahrer NfL I 32/2010 und NfL I 33/2010 geregelt.

Schlagwörter
  • Aktuell