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Handeinträge durch Fluglehrer wieder erlaubt

Fluglehrer dürfen ab sofort eine Fluglizenz wieder per Handeintrag verlängern.

Von Redaktion

Das teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die DFS Deutsche Flugsicherung in einer aktuellen Nachricht für Luftfahrer vom 4. August mit (NfL 1-521-15). Demnach dürfen nun auch Inhaber einer Lehrberechtigung nach einer »Auffrischungsschulung« beziehungsweise nach einem Übungsflug (vorher Schulungsflug) zur Verlängerung einer Fluglizenz wieder von Hand ihre Eintragungen in das Papier vornehmen. Den Bericht des Flugs und eine Kopie der betreffenden Lizenz müssen anschließend der zuständigen Behörde übermittelt werden, per Post oder per Fax. Bislang durften solche Einträge nur Prüfer oder die ausstellende Behörde machen, der man dazu die Lizenz im Original zuschicken musste – ein erhöhter und unnötiger Verwaltungsaufwand, der ab sofort beendet ist.

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