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Problem mit 8,33-kHz-Handfunkgeräten gelöst

Die Bundesnetzagentur hat es jetzt ermöglicht, dass künftig auch Handfunkgeräte ohne die komplexe Musterzulassung des Bundesamts für Flugsicherung (BAF) im Flugfunk genutzt werden können. Dadurch gibt es nun endlich auch Handfunkgeräte und Bodenstationen mit 8,33-kHz-Frequenzraster.

Von Redaktion
Handfunkgerät mit 8,33-kHz-Tauglichkeit
Handfunkgerät mit 8,33-kHz-Tauglichkeit Vertex Standard

Auf den für 2018 bevorstehenden Engpass weist der Deutscher Aero Club (DAeC) schon seit langem hin: Ab Anfang kommenden Jahres ist die Verwendung von Flugfunkgeräten vorgeschrieben, die mit einem Frequenzabstand von 8,33 kHz statt bisher 25 kHz arbeiten. Doch es gibt nicht ein als Bodenstation oder mobiles Handfunkgerät vollumfänglich von den deutschen Behörden zugelassenes Gerät, das diese Bedingungen erfüllt. Das stellte vor allem Segelflug-Bodenstationen, Ballon-Rückholer und auch Privatpiloten mit einem zusätzlichen Handfunkgerät vor Probleme. Die entstehen dadurch, dass Deutschland im Gegensatz zu den anderen europäischen Ländern über die Europa-Zulassung hinaus weiter Zertifizierungen verlangt, an denen Bundesnetzagentur und BAF beteiligt sind. Die Gerätehersteller waren jedoch nicht bereit, nur für den deutschen Markt zusätzliche Zertifizierungen vorzunehmen.
Gemeinsam mit diesen Behörden hat der DAeC nun eine Lösung gefunden, die sich im Amtsblatt Nr. 17-17 der Bundesnetzagentur vom 6. September niederschlägt. Letztlich besagt sie, dass Handfunkgeräte, die der Norm ETSI EN 300676 (2) entsprechen, ohne weitere deutsche Zulassung im Flugfunk verwendet werden dürfen, solange sie nicht im Flugverkehrsdienst (also etwa von einem Tower) genutzt werden. Das heißt: Selbst INFO-Stellen können mit solchen Geräten arbeiten (wenn deren Sendeleistung ausreichend ist). Wie bisher ist für das Gerät, auch wenn es portabel ist, eine Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur erforderlich. Der DAeC weist darauf hin, dass die erforderliche ETSI-Konformität meist im Handbuch der Funkgeräte zu finden ist, und zwar auf der EG-Konformitätserklärung, die ohnehin mit dem Gerät geliefert werden muss.
Zu den Geräten, die die ETSI EN 300676 erfüllen, gehören etwa IC-A24E, IC-A6E und IC-A120E von Icom sowie FTA-450L, FTA550L und FTA-750 von Yaesu/Vertex Standard.
Weitere Informationen finden sich auf der Website des DAeC.

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