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EASA-Flugbetriebsregeln nach Part NCO treten in Kraft

In knapp einer Woche ist es so weit: Am 25. August treten die neuen Flugbetriebsregeln der EASA mit wichtigen Änderungen in Kraft, über die sich alle Piloten informieren sollten.

Von Redaktion
Das fliegermagazin-Booklet zum Thema
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Was bisher vor allem durch die deutsche Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) und deren Dritte Durchführungsverordnung (3. DV LuftBO) sowie die Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV) geregelt war, ist ab 25. August EASA-einheitlich geregelt – zumindest für Flugzeuge, die gemäß EASA-Vorschriften zugelassen sind (also nicht UL). Die EU-Verordnung 965/2012 regelt den Flugbetrieb, deren Anhang VII, veröffentlich als EU-Verordnung 800/2013 enthält den Teil NCO, der die meisten Privatflugzeuge betrifft: NCO steht für Non-Commercial air operations with Other-than complex motor-powered aircraft.
Geändert haben sich etliche Vorschriften in vielen Details, zum Beispiel bezüglich der Flugvorbereitung, beim mitzuführenden Treibstoffvorrat, bei der erforderlichen Ausrüstung und vielem mehr. So ist gemäß EASA in vielen Fällen weniger Avionik erforderlich. Explizit in den Vorschriften erwähnt ist nun die Option, dass Karten in digitaler Form vorliegen können. Wann die zum Teil den EU-Regeln widersprechenden deutschen Vorschriften geändert bzw. aufgehoben werden, ist unklar. Es gilt allerdings der einfache Grundsatz, dass geltendes EU-Recht das im Widerspruch stehende deutsche Recht bricht.
In fliegermagazin #7.2016 hatten wir die Änderungen ausführlich in einem Booklet beschrieben und zusammengefasst. Das Heft können Sie hier in gedruckter Form bestellen oder hier als digitale Ausgabe erwerben.

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