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FAA-Lizenz genügt in Europa bis April 2019

Mit der NfL 1-1176-17 hat das Verkehrsministerium das Opt-out der EU-Vorschrift bestätigt, mit dem Piloten US-registrierte Flugzeuge in Deutschland weiterhin ohne zusätzliche EASA-Lizenz betreiben dürfen. Dies gilt vorerst bis zum 8. April 2019.

Von Redaktion
US-Lizenz
Die US-Lizenz zeigt die Gebrüder Wright Foto: fliegermagazin

Seit Gründung der EASA steht in der Basic Regulation (EU-Verordnung 216/2008), die ihre Arbeit im Grundsatz regelt, jene Vorschrift, deren Umsetzung seit Jahren verschoben wird: In der EU ansässige Piloten, die in Europa Flugzeuge fliegen, die in Drittländern registriert sind, müssen demnach nicht nur die Lizenz des Drittlandes haben, sondern auch die EASA-Lizenz, die für das Führen des Luftfahrzeugs erforderlich ist. Gerichtet war diese Vorschrift ganz offensichtlich gegen europäische Betreiber von US-registrierten Flugzeugen.
Doch seit Jahren wird den EASA-Mitgliedsstaaten von der EU die Möglichkeit gegeben, die Umsetzung dieser Vorschrift auszusetzen. Viele, aber inzwischen nicht mehr alle, machen von diesem Opt-out Gebrauch. Es wird von der EASA immer wieder verlängert, weil diese auf ein bilaterales Abkommen mit den USA wartet, das eine einfache gegenseitige Anerkennung von Lizenzen ermöglicht und damit das Problem lösen soll, dass Piloten Lizenzen der EU ebenso wie der USA haben müssten, wenn sie N-registrierte Flugzeuge in Europa fliegen.
Mit der NfL 1-1176-17 hat das Bundesverkehrsministerium nun den Opt-out der EASA bis zum 8. April 2019 umgesetzt. Welche Länder ebenfalls den Opt-out nutzen, führt die EASA auf ihrer Website auf. Welche juristischen Folgen es haben könnte, wenn ein deutscher Pilot mit einem N-registrierten Flugzeug und einer US-Lizenz, aber ohne EASA-Lizenz, in eines der EU-Länder fliegt, die nicht am Opt-out teilnehmen, ist unklar.
Bis zum 8. April 2019 genügt also nun vorerst für EU-ansässige Piloten in Deutschland eine US-Lizenz, um ein N-registriertes Flugzeug zu fliegen.

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