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Historische Flugzeuge der Ju-Air gegroundet

Nach dem Absturz einer Ju 52 am 4. August in der Schweiz müssen die übrigen Junkers-Flugzeuge der Gesellschaft Ju-Air am Boden bleiben

Von Redaktion
Seltener Anblick: Ju-52-Formation
Aus guten Zeiten: Ju-52-Formation der JU-AIR Ju-Air

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt der Schweiz (BAZL) hat einen Zwischenbericht zum Unglück vorgelegt. Beim Absturz der Ju 52 waren alle Passagiere und die drei Crewmitglieder ums Leben gekommen, die Fluggesellschaft Ju-Air stellte daraufhin den Flugbetrieb ein.
Da es keine Anzeichen für technische Mängel an der verunfallten historischen Maschine gab, konnte die Ju-Air bereits am 17. August wieder mit den beliebten Rundflügen fortfahren.
Nun jedoch stellte das BAZL bei der Untersuchung der Trümmerteile fest, dass vor allem die Flügelholme der dreimotorigen Maschine aus dem Baujahr 1939 starke Korrosionsschäden haben, die allerdings nicht die Unfallursache sind. Die Schäden seien zudem bei einer normalen Inspektion nicht sichtbar gewesen.
Als Konsequenz hat das BAZL die Lufttüchtigkeitszeugnisse der beiden Ju 52 mit den Kennzeichen HB-HOS und HB-HOP bis auf Weiteres entzogen. Der weitere Betrieb der Maschinen ist mit zusätzlichen Auflagen verbunden, die sowohl die technische Ausstattung der Flugzeuge (etwa mit einem Logger) als auch die Verfahren betreffen.

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Bei Ju-Air ist inzwischen die Flugsaison ohnehin vorbei, und das Unternehmen ist zuversichtlich, bis zum Start in die Saison 2019 alle Auflagen erfüllen zu können.
Zum Sommerhalbjahr will man außerdem eine weitere Ju 52 in die Flotte aufnehmen: die zurzeit in Mönchengladbach stationierte HB-HOY. Sie ist vom Grounding nicht betroffen und soll in den kommenden Tagen zu einer Überprüfung und Überholung nach Dübendorf in die Schweiz überführt werden, teilt das Unternehmen auf seiner Webseite mit.
Ju-Air will bei der Untersuchung der historischen Flotte eng mit dem BAZL zusammenarbeiten.
Die Deutsche Lufthansa Berlin-Stiftung, die die Ju 52 D-AQUI betreibt und ebenfalls Rundflüge anbietet, will bei der turnusmäßigen Überholung ihres Oldtimers die neuen Erkenntnisse aus dem BAZL-Bericht berücksichtigen, heißt es von Seiten der Stiftung.

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