News

/

Österreich: Einflug von ULs nur noch mit PPL

Gut drei Jahre lang reichte die UL-Lizenz, um mit einem Ultraleichtflugzeug nach Österreich einfliegen zu dürfen. Jetzt wird wieder der PPL verlangt

Von Redaktion

Es ist wie früher: Bis vor drei Jahren durften deutsche UL-Piloten mit ihrem Luftsportgerät die Grenze nach Österreich nur passieren, wenn sie auch den PPL-A oder -B besaßen. Seit 18. Juni 2004 reichte die UL-Lizenz (Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer). Diese befristete Sonderregelung ist jetzt abgelaufen. Bis auf Weiteres, teilt der Deutsche Aero Club (DAeC) mit, ist für Einflüge nach Österreich der PPL-A erforderlich. »Der Deutsche Aero Club bemüht sich weiterhin um die Verlängerung der bisherigen Regelung mit dem Vorschlag, diese Verfügung bis zum Erlass der erwarteten gesetzlichen Vorgaben für österreichische Ultraleichtfliegerei gelten zu lassen«, heißt es aus Braunschweig. Unabhängig von der Lizenz-Frage sind beim Einflug mit einem UL in unser Nachbarland mitzuführen:– Lufttüchtigkeitszeugnis– Nachprüfschein, eventuell Lärmzeugnis– Flug- und Instandhaltungshandbuch– Nachweis über Haftpflichtversicherung– Nachweis über Passagier-Haftpflichtversicherung– Nachweis über Flugunfall-Untersuchungsversicherung– Notsender (Emergency Locator Transmitter, ELT)– betriebstüchtiges Rettungsgerät– Sprechfunkeinrichtung.

Schlagwörter
  • Ultraleicht