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Sonder-VFR: Mehr Spielraum im Luftraum D

Sonder-VFR/Special VFR lautet das Zauberwort, um bei mäßigem Wetter und mit schlechter Sicht noch im Luftraum D fliegen zu dürfen

Von Redaktion
Zeit zur Umkehr: Als VFR-Pilot verbietet sich der Einflug in Wolken. Erst muss gelernt werden, Sinnestäuschungen zu ignorieren und den Instrumenten zu trauen Foto: Sebastian Wirth

Ein Leser fragt

Wann gelten eigentlich Sonder-VFR-Regeln, und wie sehen diese aus? Muss ich als Pilot auf einem kontrollierten Platz im Luftraum Delta selbst danach fragen oder entscheidet das der Lotse für mich? Wann sind die Bedingungen so schlecht, dass wirklich gar nichts mehr geht?

Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch antwortet

Sichtflug bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer und Gefahren durch das Hinaussehen aus dem Flugzeug rechtzeitig erkannt werden können und das Flugzeug mit Hilfe optischer Referenzpunkte in einer kontrollierten Fluglage gehalten wird. Um das zu ermöglichen, sind je nach Besonderheiten des Luftraums bestimmte Wolkenabstände und Sichtvoraussetzungen vorgeschrieben. Für die Einhaltung ist stets der Pilot verantwortlich.

Am einfachsten ist es im Luftraum Golf. Er gilt überall dort, wo kein anderer Luftraum eingerichtet wurde und eine Flughöhe von 3000 Fuß über Meereshöhe (AMSL) oder 1000 Fuß über Grund (AGL) nicht überschritten wird. IFR-Verkehr ist in diesem Luftraum in Deutschland – anders als in vielen anderen Ländern – abseits von veröffentlichten Verfahren nicht erlaubt.

Der unkontrollierte Luftraum Golf bietet Freiheiten oder Erleichterungen, die es sonst nicht gibt. Unter besonderen Bedingungen reichen dort sogar 1,5 Kilometer Flugsicht. Wer das mal erlebt hat, weiß: Das ist sehr wenig. Dazu muss man unterhalb 2500 Fuß AGL unterwegs sein und Wolken nicht berühren. Außerdem muss Erdsicht bestehen, der (Erd-)Boden muss also jederzeit in Sicht sein. Ein Flug »on Top«, über den Wolken, wäre nicht zulässig. Darüber hinaus darf maximal mit 140 Knoten geflogen werden – eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die viele GA-Piloten nicht betrifft, bei Cirrus, Bonanza & Co. aber schon relevant wird.

Will man jedoch von einem kontrollierten Platz starten, im Luftraum Delta, gelten dort höhere Minima: In der Kontrollzone muss grundsätzlich eine Flugsicht von fünf Kilometern sowie ein Wolkenabstand von vertikal 1000 Fuß und horizontal 1,5 Kilometern eingehalten werden. Auch wenn im Luftraum Golf noch geflogen werden dürfte, wäre es eigentlich nicht möglich, im Luftraum Delta zu starten.

Mit den Regelungen zum Sonder-VFR in SERA.5010 der EU-Verordnung 923/2012 soll es trotzdem ermöglicht werden, aus einer Kontrollzone bis in den Luftraum Golf zu gelangen, auch wenn die grundsätzlich geltenden Minima für Luftraum Delta nicht eingehalten werden können. Möglich ist dies mit einer Freigabe nach Sonder-VFR. Ein Anspruch auf eine Sonder-VFR-Freigabe besteht jedoch nicht. Der Fluglotse darf sie beispielsweise nicht erteilen, wenn die Bodensicht für Flugzeuge weniger als 1,5 Kilometer beträgt und die Wolkenuntergrenze unter 600 Fuß liegt. Selbst wenn diese Grenzen eingehalten werden, kann der Fluglotse die Freigabe verweigern.

Weil Lotsen bei Sonder-VFR auch eine Staffelung zum IFR-Verkehr vornehmen, wird die Freigabe auch vom Verkehrsaufkommen abhängig sein. Nicht zuletzt sind Sonder-VFR-Flüge grundsätzlich nur bei Tag erlaubt.
Wird eine Sonder-VFR-Freigabe erteilt, muss im Flug jederzeit Erdsicht bestehen. In Wolken darf – dies ist bei VFR eigentlich selbstverständlich – nicht eingeflogen werden. Die Flugsicht muss mindestens 1,5 Kilometer betragen, und es darf auch hier mit maximal 140 Knoten geflogen werden. Unter Einhaltung dieser Vorgaben ist es dann möglich, den Luftraum Delta zu verlassen (oder auch zu durchfliegen) um den Flug anschließend im Luftraum Golf fortzusetzen.

Vorgeschriebene Sicherheitsmindesthöhen sind in allen Lufträumen einzuhalten. Wird daher bei der Flugplanung festgestellt, dass dies nicht möglich ist, darf nicht geflogen werden. Vereinfacht gesagt ermöglicht es die Sonder-VFR-Freigabe, den Luftraum Delta vorübergehend zu einer Art »kontrolliertem Luftraum G« werden zu lassen.

Jeder Pilot sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass eine Flugsicht von 1,5 Kilometern sehr wenig ist und dass bei Sonder-VFR-Flügen ein höheres Risiko besteht. In Bodennähe bei schlechter Sicht und niedriger Wolkenuntergrenze zu fliegen ist keine gute Idee. Schnell gerät man versehentlich in eine tieferhängende Wolke. Dies ist nicht nur verboten, sondern auch lebensgefährlich und kann bei einem Unfall oder einem Rechtsverstoß zu unangenehmen Fragen führen.

Ingo-Julian Rösch, Rechtsanwalt und Pilot fliegermagazin 2/2020

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