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VERALTET: Die US-Lizenz genügt nicht mehr

Diese Meldung ist nicht mehr aktuell. Bitte lesen Sie den aktuellen Stand hier.Seit dem 8. April gilt in Europa die EU-Verordnung, gemäß derer in Europa ansässige Piloten von US-registrierten Flugzeugen nicht nur die amerikanische, sondern auch die europäische Lizenz brauchen. Eine weitere Aufschiebung dieser Regel, wie sie seit Jahren erfolgt war, haben EASA und EU diesmal nicht termingerecht veröffentlicht.

Von Redaktion
Thomas Borchert

Die Situation ist schon seit Jahren vertrackt: Die Basic Regulation der EASA verlangt eigentlich, dass in der EU ansässige Piloten, die in Drittländern zugelassene Flugzeuge fliegen, nicht nur die von Seiten des Drittlands geforderten Berechtigungen haben, sondern auch die entsprechenden EASA-Lizenzen der EU. Konkret bedeutet dies in der Praxis vor allem: Piloten aus der EU, die US-registrierte Flugzeuge fliegen, brauchen nicht nur ein US-amerikanisches Pilot Certificate, sondern auch eine Lizenz der EASA. Dies gilt für Flüge nach VFR, aber entsprechend auch für eine Instrumentenflugberechtigung, wenn IFR geflogen werden soll, oder eine Musterberechtigung, wenn diese für das Flugzeug erforderlich ist.Seit einigen Jahren wird den EASA-Mitgliedsstaaten durch EASA und EU die Möglichkeit gegeben, diese Vorschrift jeweils für das nächste Jahr außer Kraft zu setzen. Hintergrund ist die Hoffnung, mit den USA ein bilaterales Abkommen (Bilateral Aviation Safety Agreement – BASA) zu treffen, das die gegenseitige Anerkennung von Lizenzen drastisch vereinfacht und so das Problem löst. Doch die Verhandlungen über das BASA kommen seit Jahren nicht voran. So hatten in den vergangenen zwei Jahren schon einige EASA-Länder die Möglichkeit zur Aussetzung der Vorschrift nicht mehr genutzt. In diesem Jahr nun haben EASA und EU den Termin 8. April verstreichen lassen, ohne eine Möglichkeit zur Aussetzung zu schaffen. Angeblich arbeitet man noch daran. Als Reaktion darauf haben einige Länder (Frankreich, Großbritannien) zumindest national geltende Ausnahmen erlassen. Deutschland hingegen zieht sich offenbar auf den Standpunkt zurück, dass man auf die EU warte. Derzeit ist es also nach allgemeiner Einschätzung für im deutschsprachigen Raum ansässige Piloten nicht möglich, ein N-registriertes Flugzeug zu betreiben, wenn sie nicht für die gewählte Betriebsart auch die europäischen Lizenzen haben. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

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