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AOPA erstattet Strafanzeige wegen Nötigung

Wegen einer unbezahlten Rechnung über 36 Euro für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) hat die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg einem Piloten gedroht, seine Zuverlässigkeit zu widerrufen. Jetzt reichte die AOPA-Germany Klage ein.

Von Redaktion

In dem Schreiben der Abteilung Luftsicherheit der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde (GOL) heißt es: »Aufgrund der beschriebenen Notlage ist nicht auszuschließen, dass Sie für eine entsprechende Geldleistung bestechlich sind. (…) Die Wahrscheinlichkeit, wegen einer finanziellen Notlage empfänglich für Erpressungsversuche oder für die Begehung weiterer Straftaten zu sein, kann ich daher aufgrund des Sachverhaltes nicht ausschließen. Ich beabsichtige, die Feststellung Ihrer Zuverlässigkeit zu widerrufen.« Die GOL wollte den Piloten offenbar auf diese Weise drängen, die Rechnung zu begleichen und ihm andernfalls seine Zuverlässigkeit absprechen und seine Fluglizenz entziehen. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass dieses Schreiben offensichtlich als Standardtext an etwa 50 Piloten versandt wurde. Juristen der AOPA-Germany bewerteten bei dem Schreiben »die Grenze zu einem strafrechtlich relevanten Amtsdelikt als überschritten.« Die AOPA-Germany erstattet deshalb Strafanzeige wegen Nötigung, Verleumdung und Rechtsbeugung. Die in dem GOL-Schreiben angesprochene Gebühr ist übrigens vier Tage vor Versand des Schreibens von dem Piloten bezahlt worden. Da die entsprechende Kostenverordnung erst Jahre nach Einführung der ZÜP veröffentlicht wurde, war lange Zeit umstritten, ob ZÜP-Gebührenbescheide überhaupt berechtigt sind.

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