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Neue TBO-Regeln von der EASA

Die EASA hat in einer neuen Regel veröffentlicht, wie sie sich den Umgang mit Wartungsintervallen (Time between Overhauls, kurz TBO) vorstellt. Ergebnis: Sie sind mit einigen Ausnahmen beim privaten Flugbetrieb nicht verpflichtend, aber der Aufwand bei der Überschreitung ist nicht unerheblich.

Von Redaktion
Ist eine Motorüberholung vorgeschrieben?
Ist eine Motorüberholung vorgeschrieben? Continental Motors

Die EASA hat den Umgang mit Wartungsintervallen konkretisiert. Mit dem Annex zur Decision 2013/005/R werden die Acceptable Means of Compliance (AMC) zu den Wartungsvorschriften ergänzt. AMC entsprechen in etwa den deutschen Durchführungsverordnungen, sie sind für die EASA-Staaten nicht verpflichtend, müssen aber dem Sinn nach eingehalten werden. Im neuen Text wird mit sofortiger Gültigkeit unter anderem festgelegt: Vom Hersteller vorgegebene Wartungsintervalle (Time between Overhauls – TBO) sind für privat betriebene Flugzeuge bis 2730 Kilo MTOM nur verbindlich, wenn sie als Airworthiness Limitation angegeben sind – was in der Regel nicht der Fall ist. Eines der wenigen Beispiele ist etwa das zehnjärige Wartungsintervall für das Rettungssystem der Cirrus. TBOs für Motoren und Propeller sind dagegen nur Empfehlungen des Herstellers. Sie können überschritten werden, wenn dies im genehmigten Instandhaltungsprogramm des Flugzeugs vorgesehen ist und dort Verfahren beschrieben sind, mit denen regelmäßig die Lufttüchtigkeit der Komponenten geprüft wird. Dies betrifft alle Komponenten eines Flugzeugs, für die eine TBO vorgegeben ist, also etwa Motor, Propeller, Schläuche oder Pumpen. Es ist also entscheidend, dass Halter eines Luftfahrzeugs das Instandhaltungsprogramm entsprechend formulieren.Zwei für private Betreiber wichtige Ausnahmen hat die EASA leider sehr unpräzise formuliert: Zum einen ist eine Überschreitung der TBO nicht möglich für Komponenten in Flugzeugen, die für »ab initio training activities« verwendet werden. Damit ist wohl Anfängerschulung gemeint. Zum anderen ist die TBO verbindlich für »components linked to IFR operations«. Die EASA hat bereits klargestellt, dass sie damit nicht etwa Motor oder Propeller meint, sondern direkt mit dem Instrumentenflug zusammenhängende Komponenten wie etwa Kreiselinstrumente.Gerade bei Maschinen, die nur wenig geflogen werden, könnte die Einhaltung eines in Jahren angegebenen Wartungsintervalls (typisch sind etwa zwölf Jahre für Motoren oder sechs Jahre für Propeller) erhebliche Kosten verursachen, obwohl die Bauteile keinerlei Mangel aufweisen.

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