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Ein 8.33-kHz-Funkgerät genügt für IFR
Jetzt steht es fest: Auf Betreiben der AOPA-Germany hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) offiziell festgelegt, dass ein Funkgerät mit 8.33-kHz-Kanalraster bei nicht-kommerziellen IFR-Flügen im deutschen Luftraum ausreichend ist.