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Bruchpilot muss Schaden bezahlen
Der Pilot einer zweimotorigen Piper Seneca, der im November 2006 spektakulär auf der Autobahn A52 in Essen notgelandet war, muss für den Schaden aufkommen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt die Berufung des 49-Jährigen zurückgewiesen. Eine Versicherung hatte sich zudem geweigert, den Schaden an der gecharterten Unfallmaschine zu ersetzen: Der Pilot habe grob fahrlässig gehandelt. Das Gericht teilte diese Auffassung und verurteilte den Mann dazu, für den entstandenen Schaden 150.000 Euro aus eigener Tasche zu bezahlen. Bereits in früheren Verhandlungen vor dem Amtsgericht Essen Ende 2007 und dem Essener Landgericht 2008 war der Pilot wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Luftraums zu 15 Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldbuße von 20.000 Euro verurteilt worden. Der Geschäftsmann aus Düsseldorf war damals in Berlin gestartet und hatte sich offenbar beim Berechnen der Treibstoffmenge für den Rückflug ins Ruhrgebiet geirrt: Kurz vor dem Flughafen Essen/Mülheim blieben beide Triebwerke der PA34-220T stehen, die Maschine stürzte auf die Autobahn A52, die zu dieser Zeit stark befahren war. Während der Pilot unverletzt blieb, trugen die beiden Passagiere, Mitarbeiterinnen des Piloten, teils schwere Verletzungen davon. Einige Autofahrer, mit deren Fahrzeugen die Seneca kollidierte, kam mit leichten Blessuren und einem gehörigen Schrecken davon.
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