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Bundestag und Regierung bestehen auf die ZÜP

Obwohl die EU-Kommission die deutsche Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten für nicht konform mit EU-GEsetzen hält, und obwohl der Bundesrat ihre Abschaffung empfohlen hat, entschied nun die Bundesregierung, die Überprüfung beizubehalten.

Von Redaktion
Christina Scheunemann

Die Bundesregierung hat sich im Zuge der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes gegen eine Empfehlung des Bundesrats zur Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) für Privatpiloten ausgesprochen. Sie nimmt damit bewusst ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union in Kauf. Angesichts europaweit einheitlicher Regelungen für EASA-Lizenzen sieht die EU-Kommission in der ZÜP, die ausschließlich Piloten mit deutschen Lizenzen betrifft, einen Verstoß gegen Europäisches Recht. Das Festhalten an der vor zwölf Jahren eingeführten Überprüfung begründet die Bundesregierung „vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefahr, die von Terror-Organisationen wie beispielsweise dem sogenannten Islamischen Staat ausgeht“. Allerdings: Der jetzt vom Bundestag auf den Weg gebrachte Entwurf zur Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes enthält erstmals einen Abschnitt, in dem der Gesetzgeber konkret erklärt, wann er Betroffene für nicht zuverlässig hält: etwa bis zu fünf Jahre nach einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens 60 Tagessätzen oder zwei Verurteilungen zu einer geringeren Geldstrafe, oder bis zu zehn Jahre nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Bestrebungen, gegen das Bundesverfassungsschutzgesetz zu verstoßen, machen demnach ebenso ZÜP-untauglich. Nach Ansicht der Bundesregierung besteht bei jenen EU-Mitgliedsstaaten eine Sicherheitslücke, die für Privatpiloten keinerlei Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen – also alle anderen. Sie regt gegenüber der EU-Kommission an zu prüfen, wie diese durch Änderungen des maßgeblichen EU-Rechts geschlossen werden könne. 

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