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Interview: LBA bezieht Stellung zu Vorwürfen von Nina Coppik

Vor Kurzen kündigte die Juristin Nina Coppik Ihre Beamtenstelle beim Luftfahrt-Bundesamt und übte harte Kritik an Beurteilungen zur Flugtauglichkeit. Jetzt reagiert das Amt.

Von Redaktion
Gebäude des LBA in Braunschweig
Steht in der Kritik: Das Referat 6 (Flugmedizin und Rechtsangelegenheiten der Abteilung L) des LBA. Bild: LBA

Der Post löste viele Reaktionen in der Flieger-Community aus. Die Juristin Nina Coppik hatte auf LinkedIn ihre Kündigung beim LBA öffentlich gemacht. Aus Gewissensgründen können sie die Arbeit im Referat 6 – zuständig für die Beurteilung flugmedizinischer Tauglichkeit von Pilotinnen und Piloten – nicht mehr ausüben. Im Interview mit dem fliegermagazin berichtet die Volljuristin über eklatante Mängel in der Verwaltung und begründet damit ihren Schritt, den Beamtenstatus aufzugeben.

Wir fragten beim LBA ein Interview an und sendeten eine Frageliste mit. Die Behörde hat dem fliegermagazin schriftlich geantwortet. Absender ist die „Stabsstelle Behördenleitung Sachgebietsleiterin SBL 3 – Medien- und Öffentlichkeitsarbeit“. Die Antworten schickte uns Cornelia Cramer (Medien- und Öffentlichkeitsarbeit) „im Auftrag“. Wir veröffentlichen den Fragenkatalog vollständig:

LBA im Interview zum Fall Nina Coppik

Das LBA spricht von „sechs Fällen“, die im Bereich Flugtauglichkeit noch offen sind. Auf welchen Zeitraum und welche Falltypen bezieht sich die Zahl? Nach welchen Kriterien wurden sie dem BMDV zur „verwaltungsverfahrensrechtlichen Prüfung“ vorgelegt – und welcher Zeitplan ist für die Prüfung vorgesehen?

„Bei den Fällen handelt es sich um die Fälle, welche die ehemalige Mitarbeiterin benannt hat und welche seitens des BMV zur Prüfung angefordert wurden. Ein Zeitplan für die Prüfung ist uns nicht bekannt. Es handelt sich um Vorgänge aus den Jahren 2022 bis 2025. Einzelheiten zu den medizinischen Sachverhalten werden aufgrund des zumindest teilweise bestehenden Wiedererkennungsrisikos aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht genannt.“

Amtsermittlungsgrundsatz & Qualitätssicherung: Wie stellt das LBA sicher, dass fehlende Befunde aktiv nachgefordert werden (Prozess, Checklisten, Vier-Augen-Prinzip juristisch/medizinisch)?

„Das LBA ist im Rahmen eines – durch das EU-Recht vorgegebene – Managementsystem organisiert. Dementsprechend gibt es interne Vorgabedokumente und Checklisten zur Vollständigkeit sowie regelmäßige ärztliche Besprechungen, in denen besonders komplexe Sachverhalte fachrichtungsübergreifend erörtert werden. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren werden nicht durch die jeweiligen Bearbeiter des Ausgangsvorganges bearbeitet.“

Externe fachärztliche Gutachten

Fachliche Zuteilung: Nach welchen Kriterien werden Fälle den ärztlichen Sachverständigen zugewiesen (Fachrichtung/Expertise)? In wie vielen Fällen (2022 bis 2025) wurden externe fachärztliche Gutachten beauftragt?

„Ein Zuweisung von Fällen aufgrund der betroffenen ärztlichen Fachrichtung erfolgt in Einzelfällen, falls dies aufgrund der Komplexität des Sachverhalts erforderlich ist. Im Übrigen erfolgt ein umfangreicher fachlicher Austausch unter den medizinischen Sachverständigen der Behörde. Wie viele fachärztliche Gutachten beauftragt wurden, wird nicht automatisiert auswertbar erfasst.“

Kommunikation: Gibt es Ziel- und Ist-Reaktionszeiten auf Sachstandsanfragen und Akteneinsicht? Welche Maßnahmen zur Beschleunigung laufen aktuell?

„Zur Beschleunigung der Beantwortung von Sachstandsanfragen wurden im August 2024 telefonische Sprechzeiten eingeführt. Dies stellt eine schnellstmögliche Auskunft sicher.“

Fliegerärztlicher Ausschuss: In wie vielen Fällen wird das Votum des Gremiums übernommen beziehungsweise abweichend entschieden?

„Dies wird nicht automatisiert auswertbar erfasst.“

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Fortbildungen ärztliche Sachverständige

Schulung & Compliance: Welche verwaltungsrechtlichen Fortbildungen absolvieren ärztliche Sachverständige? Sind Prüfungen verpflichtend?

„Die Anforderungen an medizinische Sachverständige der Behörde ergeben sich aus den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011. Verwaltungsrechtliche Schulungen erfolgen intern.“

Steuerung & Digitalisierung: Gibt es einen Geschäftsverteilungsplan, elektronische Aktenführung, KPIs/Service-Level (zum Beispiel Fristenkontrolle) und interne Audits?

„Es gibt einen Geschäftsverteilungsplan des LBA. Das Referat L6 führt nach § 65b LuftVG die elektronische Datenbank über durchgeführte flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen (flugmedizinische Datenbank). Die Akten werden in der e-Akte Bund geführt. Die Erfassung der eingehenden Vorgänge und die Fristenkontrolle erfolgen in einer Datenbank. Entsprechend dem oben genannten Managementsystem erfolgen regelmäßige interne Audits.“

Verbandsdialog: Welche konkreten Ergebnisse aus den Gesprächen mit AOPA, DAeC und DULV (2024) wurden umgesetzt, was ist in Umsetzung, was geplant?

„In den Gesprächen wurden die bestehenden Herausforderungen angesprochen. Die Anzahl der externen Sachverständigen, die beauftragt werden, wird erhöht sowie der Umfang der Aufgaben.“

Benchmarking: Liegt dem LBA ein Vergleich zu EASA-Staaten (Fallzahlen, Zeiten, Outcomes) vor? Wie bewertet das LBA die Ausflaggen-Thematik (beispielsweise Richtung Austro Control)?

„Solche Zahlen liegen mangels Erfassung/Veröffentlichung auf europäischer Ebene nicht vor.“

Grundsatz: Gibt es eine interne Leitlinie, die das Verhältnis „Auflagen vor Untauglichkeit“ (Verhältnismäßigkeit) präzisiert? Wie wird dies in der Praxis überprüft?

„Dies folgt aus der Anwendung der Vorgaben des Teil-MED der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011.“

Interview: Isabella Sauer / Text: Dirk M. Oberländer

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Nina Coppik war eineinhalb Jahre lang als Juristin bei der deutschen Luftfahrtbehörde, dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) angestellt. Sie arbeitete im Referat L6.
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