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Ärger mit der Asche

Freigaben für IFR-Flüge gibt es nicht – so viel ist klar. Doch ob und wie die Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull die VFR-Fliegerei beeinträchtigen oder gar gefährden kann, ist auch nach tagelangem IFR-Flugverbot unklar…

Von Redaktion
Segelflieger über Frankfurt
Segelflieger über Frankfurt

Es war ein Wochenende voller ungewohnter Freiheiten: Bei bestem VFR-Wetter flogen viele Piloten auch in Kontrollzonen ein, in denen der Zugang sonst oft schwieriger ist – aber nicht, wenn wegen Vulkanasche alle IFR-Flüge verboten sind. Beeindruckendstes Beispiel ist vielleicht das Video eines Segelfliegers, der mitten über dem Frankfurter Flughafen kurbelt.
Dabei herrschte bei vielen Piloten Unsicherheit, die auch Flugzeughersteller und Wartungsbetriebe nicht klären konnten: Geht von der Vulkanasche auch eine Gefahr für Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt aus, die viel langsamer und mit Kolbenmotoren unterwegs sind? Sichtbeeinträchtigen gab es jedenfalls nicht; auch argumentierten die meisten Piloten und Wartungsbetriebe, der Luftfilter am Motor würde die Partikel vom Triebwerk fernhalten. Was Abrieb auf Lack oder Scheiben betrifft, so sind dem fliegermagazin bislang keine Fälle bekannt,  in denen dies auftrat. Und so gingen viele Piloten einfach fliegen…
In Sachen Aschewolke regt die meisten Privatpiloten allerdings die Berichterstattung der Medien auf: Ein Flugverbot gibt und gab es in Deutschland ebensowenig wie gesperrte Flughäfen. Mit NOTAMs veröffentlicht die DFS den aktuellen Stand der Dinge: Derzeit (Montag, 11 Uhr) gibt es keine IFR-Freigaben im deutschen Luftraum unterhalb FL200. VFR-Flüge sind „in Eigenverantwortung des Piloten“ ohne Einschränkungen möglich – aber diese Verantwortung trägt jeder Pilot ja auch ohne Vulkanasche.
Und dann bleibt noch die Frage, wie berechtigt und sinnvoll das generelle IFR-Flugverbot überhaupt ist. Es stützt sich nicht auf konkrete Messungen von Aschegehalt in der Luft, sondern auf Computermodelle. Es betrifft ausnahmslos alle IFR-Flüge – auch die mit kolbengetriebenen Luftfahrzeugen. Und selbst die Airlines beginnen, am Sinn des Verbots zu zweifeln.

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