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DFS-Gebühren für An- und Abflüge neu geregelt
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erhebt seit dem 1. Januar 2010 neue, einheitliche Gebühren für alle Luftfahrzeuge, die in Deutschland auf den großen Flughäfen an- und abfliegen und dafür die Flugsicherungsdienste der DFS in Anspruch nehmen.

Zurzeit sind das die Flughäfen Berlin Tegel und Schönefeld, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart. Betroffen sind sämtliche Luftfahrzeuge, unabhängig davon, ob sie nach Instrumenten- oder Sichtflugregeln unterwegs sind und ob ihr maximales Starthöchstgewicht weniger beträgt als zwei Tonnen. Bisher enthielten die Regelungen für Luftfahrzeuge unter diesem Gewicht eine Pauschalgebühr von 10,35 Euro zzgl. MwSt. Dies gilt seit 1. Januar nicht mehr. Zusätzlich zu Lande-, Park- und/oder Handlinggebühren an den genannten Flughäfen erhebt die DFS die Gebühr für ihre Dienstleistung sowie die des Deutschen Wetterdienstes. Die Rechnung wird auf dem Postweg an den Halter versandt.Die Neuregelung für die Gebühren hat die DFS durchgeführt, weil es entsprechende EU-Verordnungen gibt, die eine europaweite Harmonisierung der Gebühren verlangen. Wie viel nun zu zahlen ist, berechnet sich nach der Formel R = t * p, wobei R die Gebühr ist, t der Gebührensatz (ab 1.1.2010 sind das 162,54 Euro sowohl für VFR- als auch für IFR-Flüge) multipliziert mit dem Gewichtsfaktor des betreffenden Luftfahrzeuges p. Dieser wiederum muss mit einer weiteren Formel bestimmt werden und ergibt sich aus dem maximal zulässigen Starthöchstgewicht in Tonnen dividiert durch 50, potenziert mit 0,7.Zur Orientierung gibt die DFS auch einige Rechenbeispiele: Typ: Cessna 150 / MTOW: 0,7 t / Gebühr: 8,19 EuroTyp: LR35 / MTOW: 8,3 t / Gebühr: 46,24 EuroTyp: B737 / MTOW: 58,0 t / Gebühr:180,34 EuroTyp: A320 / MTOW:73,5 t / Gebühr: 212,85 EuroBis zu einem Startgewicht von 978 Kilo wird es mit der neuen Regelung billiger, darüber hinaus teurer. Zu den Gebühren kommt noch die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent dazu; allerdings nicht in voller Höhe: Der Anteil für die Leistungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) werden von der Umsatzsteuer freigestellt.
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