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Duldung von US-Lizenzen läuft ab

Die Zeit läuft ab: Nur noch bis zum 20. Juni 2022 erlaubt die EU, dass N-registrierte Flugzeuge von EU-Bürgern ohne EASA-Lizenz geflogen werden.

Von Thomas Borchert
Lizenzen
Lizenzen und Tauglichkeitszeugnisse sind meist mit Befristungen verbunden Foto: Christina Scheunemann

Die AOPA Germany erinnert kurz vor Weihnachten daran, dass am 20. Juni 2022 eine wichtige Frist für viele Piloten abläuft, die ihren Wohnsitz in Europa haben und Pilotenlizenzen aus Drittstaaten besitzen. Dies dürfte vor allem Piloten betreffen, die US-registrierte Flugzeuge ausschließlich mit einem US-amerikanischen Pilot Certificate steuern.

Der Sachverhalt ist etwas komplex, aber seit Jahren bekannt: Nach der Basic Regulation der EASA sollen Personen, die in der EU leben, aber Flugzeuge fliegen, die außerhalb der EU registriert sind, auch eine EASA-Lizenz besitzen. Dies gilt im Prinzip seit 2014, die EASA hatte aber seitdem ihren Mitgliedsstaaten die Option eingeräumt, die Umsetzung der Regel auszusetzen. Hintergrund: Es wurde auf ein Abkommen zur wechselseitigen Anerkennung von Lizenzen zwischen EU und USA gewartet. Dieses BASA genannte Abkommen gibt es nun seit 2020. Also wird die EU die Möglichkeit zur Aussetzung nicht über den 20. Juni hinaus verlängern. Schon bisher haben etliche europäische Länder die Aussetzungs-Möglichkeit nicht mehr wahrgenommen.

Spätestens ab dem 20. Juni 2022 gilt also: Wer mit einem US-registrierten Flugzeug innerhalb Europas fliegen will, braucht sowohl eine US-Pilotenlizenz als auch eine EU-Pilotenlizenz. Einzige Ausnahme: Gemäß 14 CFR 61.3 der US-Vorschriften genügt in dem Land, in dem die EU-Lizenz ausgestellt wurde, die EU-Lizenz allein. Dabei hat die US-Luftfahrtbehörde FAA aber klargestellt, dass die EU nicht als Land gilt, sondern lediglich das Ausstellungsland. Wie sich eine US-Lizenz in Europa anerkennen lässt, beschreibt der Teil des BASA mit dem Namen TIP-L. Auf jeden Fall ist dazu ein EU-Medical erforderlich.

Da der Juni nicht mehr allzu weit weg ist, sollten sich Piloten von N-registrierten Flugzeugen ohne EU-Lizenz also dringend um eine Anerkennung kümmern.

Übrigens ist, so sagt die AOPA, die Forderung der EU nicht ungewöhnlich: Artikel 32 b) des ICAO-Abkommens sieht genau so etwas vor.

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Über den Autor
Thomas Borchert

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.

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