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Einflug nach Österreich: Deutsche UL-Piloten atmen auf

Vor einem Monat schockten die österreichischen Behörden deutsche UL-Piloten: Die befristete Sonderregelung für den Einflug mit Luftsportgeräten und UL-Lizenz war abgelaufen. Bis auf Weiteres, teilte der Deutsche Aero Club (DAeC) mit, sei für Einflüge nach Österreich der PPL-A erforderlich. Der DAeC bemühte sich weiterhin um die Verlängerung der bisherigen Regelung mit dem Vorschlag, diese Verfügung bis zum Erlass der erwarteten gesetzlichen Vorgaben für österreichische Ultraleicht-Piloten gelten zu lassen.

Von Redaktion

Jetzt wurde die befristete Regelung für deutsche UL-Piloten in derAlpenrepublik doch noch verlängert. Die österreichischen Behörden habenden neuen Erlass an Austrocontrol zur Veröffentlichung im Nachrichtenblatt für Luftfahrer übermittelt. Damit ist Österreich fürdeutsche UL-Piloten wieder offen. Außer einer gültigen Lizenz sind beim Einflug mit einem UL in dasNachbarland mitzuführen: Lufttüchtigkeitszeugnis, Nachprüf- schein,eventuell Lärmzeugnis, Flug- und Instandhaltungshandbuch, Nachweis über Haftpflicht-,Passagier-Haftpflicht- und Flugunfall-Untersuchungsversicherung sowie Notsender, betriebstüchtiges Rettungsgerät und Sprechfunkeinrichtung.

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