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Europäische Kommission berät über N-registrierte Luftfahrzeuge in Europa
Die für den 13. und 14. Oktober angesetzten Beratungen der EU-Kommission haben europäische Piloten und Verbände fast auf dem linken Fuß erwischt: Kommen die Vorschläge der EASA bei der Kommission durch, dann dürfte es in Zukunft vielleicht nicht unmöglich, aber doch sehr schwer werden, mit einer FAA-Lizenz und einem in den USA registrierten Luftfahrzeug in Europa zu fliegen.
Die AOPA fnformiert auf ihrer Website über ihre Position zur Frage der N-registrierten
Flugzeuge und der Neuregelung der Lizenzen:
Die Versuche der EASA die überwiegend N-registrierten
Luftfahrzeuge aus Drittstaaten aus Europa zu verbannen, haben die
Luftfahrtwelt geschockt. Als die EASA ihre Pläne zur Lizenzierung von Flugbesatzungen (FCL)
offenlegte wurde es klar, dass sie es für europäische Staatsbürger
unmöglich machen würden in Europa weiterhin etwa mit einer
amerikanischen Lizenz zu fliegen. Die weit verbreitete
FAA-Instrumentenflugberechtigung würde ebenso wertlos und dem Markt für
N-registrierte Luftfahrzeuge würde der Boden unter den Füßen
weggerissen. Werden diese Pläne für das EASA-Lizenzwesen von der
EU-Kommission akzeptiert, müssen tausende von Piloten ihre Ausbildung in
Europa komplett wiederholen, wahrscheinlicher ist aber bei vielen
Betroffenen eine vollständige Aufgabe der Fliegerei. Der
Sicherheitsgewinn, und der sollte ja das Hauptziel der EASA als
europäischer Luftsicherheitsagentur sein, wäre jedoch gleich Null.
Nach jahrelangen Diskussionen über EASA-FCL wurden jetzt die Details bekannt, gerade zwei Wochen bevor die Europäische Kommission die letzte Entscheidung bezüglich den Vorschlägen der EASA treffen sollte. Die IAOPA hat bei der Kommission darauf gedrängt, das weitere Verfahren erst einmal auszusetzen um die Auswirkungen richtig abzuwägen. Dass sich die EASA-Führung wünscht, dass alle Piloten in Europa mit europäischen Lizenzen fliegen ist klar. Leider setzt sie sich aber nur ungenügend mit den Gründen auseinander, warum dies nicht der Fall ist. EASA’s Generaldirektor Patrick Goudou versprach noch in 2005: „Wir werden mit unseren neuen Vorschriften sicherstellen, dass die N-Registrierung keine besonderen Vorteile mehr bietet.“ Er hat seine Seite der Übereinkunft nicht eingehalten. Nur wenige der zwingenden Gründe, die europäische Piloten in die Arme der FAA treiben, sind behandelt worden und die Punkte, die betrachtet worden sind, wurden auf unzusammenhängende und unbefriedigende Art behandelt.
Laut EASA sei der Beweggrund für das Angreifen der N-Registrierung Sicherheit, aber das ist nur ein Tarnmanöver für politischen Chauvinismus. Die Luftfahrt ist ein Schlachtfeld des Handelskrieges zwischen Europa und Amerika, Piloten und Eigentümer sind leider zwischen die Fronten geraten. Es gab noch nie einen Beweis oder irgendeinen glaubwürdigen Anspruch dafür, dass die N-Registrierung unsicher ist. Mit dieser Bewegung geht die EASA weit über ihren Sicherheitsauftrag hinaus und begibt sich vollständig in das Reich des politischen Protektionismus. Die europäische IAOPA traf sich am letzen Wochenende in Amsterdam um eine Antwort zu erarbeiten. Delegierte aus 17 europäischen Ländern debattierten Notfalltaktiken und Craig Spence, Vizepräsident für International Affairs der AOPA USA, flog aus Washington ein. Als er die Versammlung verließ waren ihm der Ernst und die Dringlichkeit der Angelegenheit voll bewusst.
Pam Campbell von der AOPA UK umriss die Angelegenheit, die „wie eine
Bombe eingeschlagen hat". Um in Europa zu fliegen, würde man unabhängig
von der Registrierung des Flugzeugs, eine EASA Lizenz und gegebenenfalls
eine EASA Instrumentenberechtigung benötigen. Die nationalen Behörden
würden eine kurzfristige Lizenzanerkennung zur Überbrückung anbieten,
gültig für ein Jahr. Diese müsste der Pilot bei der Luftfahrtbehörde des
Landes, in dem er lebt, beantragen. Für die Anerkennung würde es eine
Prüfung geben, und eine wiederholte Anerkennung wäre nicht möglich. Eine
Verlängerung für ein weiteres Jahr würde gewährt, wenn der Pilot
nachweisen kann, dass er eine Ausbildung begonnen hat, um die Lizenz
umzuschreiben.
Die Mindestvoraussetzungen um einen PPL aus einem Drittland
umzuschreiben, sind eine Prüfung in Luftrecht und menschlichem
Leistungsvermögen, eine PPL Flugprüfung und ein Tauglichkeitszeugnis
Klasse 2. Auch wäre es notwendig, englische Sprachkenntnisse
nachzuweisen und mindestens 100 Flugstunden zu haben. Dann erhält man
einen PPL mit der Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge. Höhere
Qualifikationen würden abhängig von zusätzlichem Training, gewährt. Wer
eine FAA Instrumentenflugberechtigung hat, müsste für sieben
theoretische Fächer lernen und die Prüfungen ablegen, was zur Zeit die
größte Hürde für die Instrumentenflugberechtigung für Privatpiloten
darstellt. Die EASA will für Privatpiloten die theoretische Prüfung
verschlanken, aber es gibt noch keine verbindlichen Änderungen.
Laut Emmanuel Davidson von der AOPA Frankreich gibt es mehr als
10.000 europäische Piloten die mit FAA Lizenzen in Europa fliegen. „Wir
müssen bedenken: Wenn Ihre amerikanische Lizenz für ungültig erklärt
wird und Sie ein amerikanisch registriertes Flugzeug haben, welches Sie
dann mit einer europäischen Lizenz fliegen, müssen Sie sowohl die
europäischen als auch die amerikanischen Regeln beachten. Das würde
bedeuten, dass Sie nur in dem Land fliegen können, das Ihre Lizenz
ausgestellt hat. Es wäre illegal, z.B. von Frankreich nach Deutschland
oder von England nach Belgien zu fliegen.
Flugzeuge, die
Modifikationen mit FAA-STCs haben, können wahrscheinlich nicht ins
europäische Register übernommen werden und müssen verkauft werden, aber
an wen? Der Markt wäre von den vielen Flugzeugen gesättigt und der
einzige Ort, an dem man sie verkaufen könnte, wäre Amerika."
IAOPA Senior Vicepresident Martin Robinson sagte, dass diese Sache
der Industrie „kurz vor 12" ohne Vorwarnung präsentiert wurde, und dass
sich alle Versicherungen der EASA und der Europäischen Kommission, die
Lage sei nicht so ernst wie es scheine, als wertlos erwiesen hätten.
„Wir stehen einem Erschießungskommando mit angelegten Gewehren
gegenüber", sagte er. EASA gab den Gesetzesentwurf FCL zur Kommentierung
frei und als Antwort auf die spezifischen Kommentare der IAOPA
bezüglich Lizenzen aus Drittländern kam der kurze Hinweis „zur Kenntnis
genommen". Das war alles. Die EASA schickt ihre Ausarbeitungen als
Vorschlag an die Europäische Kommission, die diesen Vorschlag
akzeptieren oder zurückweisen kann. Die Anhörung hierfür ist am 13. und
14. Oktober."
Die IAOPA hat sich bereits mit Abgeordneten des Europäischen
Parlaments und der Europäischen Kommission getroffen. Weitere
Besprechungen sind geplant, mit dem Ziel, dass die Kommission mehr Zeit
gewährt, um die Angelegenheit zu diskutieren. „Unser erstes Ziel ist es,
die Kommission zu überzeugen, das Thema zu parken damit die
Auswirkungen analysiert werden können", sagte Robinson. „In der kurzen
Zeit, die uns zur Verfügung steht, gibt es keine andere Option. Dann
müssen wir daran arbeiten, wie man den Text ändern kann, um eine
vernünftige Lösung zu finden. Es gibt keine Garantie, dass die
Europäische Kommission zuhören wird. Sie könnte sagen, wir hatten unsere
Chance, aber wir können zeigen, dass man auf unsere Kommentare einfach
nicht gehört hat. Die Auswirkungen dieser Regelungen werden enorm sein,
und ich glaube dass sie bei der EASA kaum verstanden werden. Ich kann
nicht glauben, dass für FCL eine angemessene Untersuchung der
ökonomischen Auswirkungen durchgeführt wurde. Wenn sie verstehen würde
wie viele Leute damit aus der Luftfahrt vertrieben werden, würden EASA
und die Europäische Kommission sich davon zurückziehen."
Es gibt nur wenig, was einzelne AOPA Mitglieder in dieser späten
Phase tun können um die Ereignisse zu beeinflussen. Martin Robinson
sagte: „Wenn Sie sich hierzu äußern möchten können Sie an Mike Smethers
schreiben, dem Vorsitzenden des EASA Aufsichtsrats, bei der CAA in
Kingsway, mit einer Kopie an Ihr zuständiges Parlamentsmitglied im
Verkehrsausschuss. Aber die Zeit ist so kurz dass wir derzeit nur
Notmaßnahmen ergreifen können.
www.aopa.de
