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Flugplatz Fürstenfeldbruck: Aufruf zur Teilnahme an der nächsten Verhandlung

Nach dem ersten Verhandlungstermin über die Frage der Genehmigung des Flugplatzes Fürstenfeldbruck wird das Verfahren nunmehr öffentlich fortgesetzt. Die AOPA Germany ist an dem Verfahren direkt beteiligt und möchte erreichen, dass viele Piloten (und nicht nur Flugplatzgegner) bei der Verhandlung am 19. November anwesend sind.

Von Redaktion
Flugplatz Fürstenfeldbruck
Flugplatz Fürstenfeldbruck Archiv

Auch wenn das Gericht sich von den anwesenden Personen nicht direkt beeinflussen lassen wird, ist es wichtig, dass das Interesse und die Unterstützung der Piloten erkennbar ist, sagt die AOPA-Vizepräsidentin Sibylle Glässing-Deiss. Das Luftamt Süd hätte die Flugplatzgenehmigung längst erteilt, weil bei der Antragstellung im Jahr 2006 ein Rechtanspruch auf die Genehmigung bestand. Zudem weiß jeder Pilot, dass in der Region München ein konkreter Bedarf für einen Flugplatz für die Allgemeine Luftfahrt besteht. Das Verfahren ist leider ein Lehrstück der politischen Verflechtungen und der Versuche wirtschaftlicher Einflussnahmen in Deutschland. Es folgte eine politische Kehrtwendung innerhalb der Bayerischen Regierung: Das Luftamt Süd wurde gehindert, die Genehmigung zugunsten des Flugplatzes Fürstenfeldbruck zu erteilen. Dies war die Folge einer vom bayerischen Wirtschaftsministerium ergangenen Weisung. Zur Verhinderung des Flugplatzes wurde nachträglich von der Regierung eine Änderung des Landesentwicklungsprogrammes vorgelegt, nach der in der Region München keine zivilen Flugplätze mehr genehmigt werden sollen. Dieser ist jedoch noch lange nicht rechtswirksam. Das Gericht muss nun auch darüber entscheiden, ob und inwieweit solche künftigen Planungsänderungen berücksichtigt werden müssen. Da bei dem letzten Termin am 30.09.09 noch etliche Fragen offen waren, wird an dem neuen Termin weiter verhandelt. Bitte kommen Sie zum Termin: 19.11.09, 10:00 Uhr VGH München, Ludwigstr. 23, Saal 3.

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