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Flugplatz Schönhagen klagt gegen Luftraumsperrung
Die Betreiber des Verkehrslandeplatzes Schönhagen (EDAZ) bei Berlin haben gegen die Einrichtung des Flugbeschränkungsgebiets ED-R "Humboldt" Klage eingereicht
Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr ist ein hochrangiger
Staatsvertreter zu Gast in Deutschland, und erneut ist um die
Bundeshauptstadt ein weiträumiges Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet
worden, das den Luftraum um Berlin mit einem Radius von 30 Nautischen
Meilen, etwa 55 Kilometern, faktisch für Privatpiloten sperrt.
Dagegen wehrt sich nun der Flugplatz Schönhagen, der südwestlich
von Berlin liegt, und der zum zweiten Mal in diesem Jahr mit enormen
finanziellen Einbußen rechnet: Die zirka 180 in EDAZ stationierten
Flugzeuge sind seit dem 27. bis zum 29. September, 10 Uhr UTC gegroundet.
Die Flugplatzgesellschaft mit Dr. Klaus-Jürgen Schwahn als
Geschäftsführer will das so nicht mehr hinnehmen und hat Klage gegen die
Bundesrepublik Deutschland eingereicht.
„Wir halten die Einrichtung eines so großen
Flugbeschränkungsgebiets für unverhältnismäßig und möchten den
Sachverhalt gerichtlich klären lassen“, so Dr. Schwahn. Der
Rechtsbeistand der Gesellschaft führt ins Feld, dass bei einem
Staatsbesuch auch mildere Mittel ausreichen müssten, um die Sicherheit
der Gäste zu gewährleisten – etwa die Einrichtung einer Zone, in der
ständige Rufbereitschaft erforderlich sei (RMZ) oder ein eingeschalteter
Transponder, mit dem Luftfahrzeuge identifiziert werden können (TMZ).
Die Flugplatzgesellschaft sieht in der Einrichtung des
Beschränkungsgebiets unter anderem eine Verletzung ihrer subjektiven
Rechte und einen Eingriff in die Gewerbefreiheit – der Flugbetrieb in
EDAZ kommt während der ED-R zum völligen Stillstand. Sie sieht sich
außerdem ungleich behandelt gegenüber den Airports Tegel und Schönefeld,
an denen der Betrieb weiterlaufen kann.
Piloten oder Gewerbetreibende, die wegen der ED-R Humboldt
finanzielle Schäden erleiden, können sich per Mail an info(ät)edaz.de
richten und ihre Probleme schildern, die möglicherweise geltend gemacht
werden können, um Schadenersatz einzufordern.
Sobald die ED-R Humboldt am Samstagmittag aufgehoben wird, tritt mit der ED-R Köln gleich das nächste, gleich große Beschränkungsgebiet in Kraft – auch hier sind viele Privatflugplätze vom umfassenden
Flugverbot um die Domstadt betroffen.
Es wird interessant sein zu sehen, welchen Erfolg
die Klage der Flugplatzgesellschaft Schönhagen hat, und ob die
zuständigen Behörden in Zukunft mit mehr Augenmaß handeln werden.
