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Flugplatz Schwarzheide: Spenden für den Rechtsstreit

Die Gemeinden Schwarzheide und Schipkau haben den Flugplatz geschlossen. Dagegen wehrt sich der lokale Aero-Club und sammelt Spenden!

Von Dirk M. Oberländer Fliegermagazin bei Google bevorzugen
Geschlossener Flugplatz Schwarzheide
Der Flugplatz Schwarzheide ist aktuell geschlossen. Bild: Aero-Club Schwarzheide

Es ist eine lokalpolitische Posse: Auf dem Sonderlandeplatz Schwarzheide (EDBZ) betreiben Vereine seit 1958 Luftsport. Es besteht ein Mietvertrag bis ins Jahr 2030 mit gerichtlich bestätigter Verlängerungsoption bis 2040. Doch um einen Höhenwindturm zu errichten und einen Industrieparkt zu schaffen, haben die Gemeinden Schwarzheide und Schipkau die Betriebsgenehmigung für den Flugplatz an die Landesluftfahrtbehörde zurückgegeben sowie den Mietvertrag fürs Gelände vorzeitig gekündigt.

Seit Oktober 2024 ist die Betriebsgenehmigung endgültig erloschen und der Flugbetrieb verboten. Für alle, die den Fall nicht kennen, gibt es weiter unten eine chronologische Zusammenfassung.

Klage erfolgreich aber Gemeinden geben nicht nach

Gegen die Kündigung des Mietvertrags und die Annullierung der Betriebsgenehmigung, geht der Aero-Club Schwarzheide juristisch vor. Leider betreffen die Vorgänge unterschiedliche Rechtsgebiete – bürgerliches Recht sowie Verwaltungsrecht – was die Verfahren kompliziert macht.

Jetzt gibt es einen ersten Erfolg für den Luftsport: Das Landgericht Cottbus hat in einem Urteil vom 8. Januar 2026 beschlossen, dass der Mietvertrag weiterhin gültig ist. Leider gehen die beiden Gemeinden als Kläger in die nächste Instanz. Das nun zuständig Oberlandesgericht Brandenburg hat den Termin für die mündliche Verhandlung für den 19. Januar 2027 angesetzt.

Im ersten Urteil spart der zuständige Richter Christian Appelt nicht mit Kritik am Vorgehen der beiden Gemeinden gegen den Aero-Club Schwarzheide als Mieter. In der Urteilsbegründung heißt es auf Seite 13: „Schon dies indiziert im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung, dass die Klägerinnen und die Drittwiderbeklagte in Erwartung des von sämtlichen Parteien geschilderten Investitionsprojekts „Industriegebiet Schipkau-Schwarzheide“ auf dem Flugplatzgelände kollusiv zusammenwirkten sich des störenden Vertrags mit dem Beklagten zu entledigen.“

Damit liegt die Vermutung nahe, dass die beiden Gemeinden das Gelände für andere Interessenten räumen wollen und es nicht in erster Linie um den Höhenwindturm nahe des Platzes oder den Flugbetrieb grundsätzlich geht. Bislang haben die Gemeinden nach Veröffentlichungen des Portals Frag den Staat für Rechtsberatung und Gutachten bereits über 63.000 Euro aufgewendet (Stand: 12. Dezember 2025). Inzwischen liegen die Kosten der Auseinandersetzung laut Kostenverfolgungsliste der Stadt Schwarzeide bei knapp 115.000 Euro (Stand: 8. Mai 2026).

Der Aero-Club Schwarzheide braucht Spenden für die 2. Instanz

Leider ist es nicht so, dass die unterlegene Partei sämtliche Kosten des Rechtsstreit tragen muss. Trotz des ersten juristischen Erfolgs entstehen dem Aero-Club Schwarzheide Kosten. Der Klageweg in die nächste Instanz strapaziert die Vereinskasse zusätzlich. Deshalb haben die Vereinsmitglieder eine Spendenaktion gestartet. Auf der Plattform gofundme sammeln sie Geld für die Anwaltskosten – und informieren über den Stand der Dinge.

Vielleicht können wir alle in den kommenden Wochen auf das ein oder andere Landebier oder Essengehen nach dem Flug verzichten und die Flieger-Community in Schwarzheide finanziell unterstützen.

Chronologie: Die Schließung des Flugplatz Schwarzheide

  • Seit 1958 betreiben Vereine auf dem Sonderlandeplatz mit 850 Metern Graspiste Modell-, Segel- und Motorflug. Das Gelände liegt nahe dem BASF-Werk und ist durch den Aero-Club Schwarzheide bis zum Jahr 2040 gemietet.
  • Nahe der Platzrunde befindet sich ein Windpark. In diesem baut die Gicon-Gruppe derzeit einen mit Steuermitteln geförderten Höhenwindturm mit 140 Metern Nebenhöhe. Die Rotorblätter ragen somit rund 365 Meter in die Luft. Gleichzeitig tritt die Firmengruppe als Projektentwickler für das benachbarte Industriegelände auf, auf dem sich auch der Flugplatz befindet.
  • Die Gemeinden Schwarzheide und Schipkau wollen die Luftsportlerinnen und Luftsportler vom Gelände bekommen. Denn ein neue projektierter Industriepark soll laut Konzept bis zu 5000 Arbeitsplätze schaffen.
  • Verhandlungen zwischen den Vereinen und den Gemeindevertretern scheiterten. Dabei zeigt ein Gutachten, dass sich der Flugbetrieb trotz neuem Höhenwindturm fortsetzen lässt. Auch wären die Vereine bereit, auf einen Teil der gemieteten Flächen zugunsten der Investoren zu verzichten.
  • Der gordische Knoten: Die Gemeinden bestehen auf dem Wegzug der Vereine. Sie wollen aber keine verbindliche Zusage für eine Ausgleichsfläche mit gültiger Betriebsgenehmigung für einen Sonderladeplatz geben. Genau diese Rechtssicherheit braucht der Luftsport aber.
  • Bislang sind auch keine Kauf- oder Mietverträge mit Unternehmen für den geplanten Industriepark bekannt. Es ist zu befürchten, dass nach Auslaufen der Fördermittel eine Industrieruine bleibt – aber ein traditionsreicher Flugplatz abgewickelt worden ist.
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Über den Autor
Dirk M. Oberländer

Dirk M. Oberländer, Jahrgang 1975, verbrachte seine Jugend beim Segelfliegen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg. Später folgte der Abschied vom Schieben und Umstieg zum Ultraleicht-Fliegen. Die zweite große Leidenschaft, das Schreiben, brachte Dirk zu Stadtmagazinen, Tageszeitungen, Kundenmedien und in die wunderbare Welt der Werbung. Immer mit einem Faible für Technik und die Menschen dahinter. So war es nur eine Frage der Zeit, bis der studierte Kultur- und Medienmanager beim fliegermagazin landete. Am Boden ist Dirk bevorzugt mit Laufschuhen und Rad unterwegs – im Urlaub auch gern mal mit Zelt in Richtung Süden.

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