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Neue EASA-TBO-Regeln wieder aufgehoben!

Mit sofortiger Wirkung hat die EASA ihre umstrittenen Regeln für die Überschreitung von Wartungs- und Überholgunsintervallen (Time between Overhauls – TBO) wieder aufgehoben. Bis zu einer neuen Regelung gelten in Deutschland nun wieder die alten NfL.

Von Redaktion
Motoren haben meist eine empfohlene TBO
Motoren haben meist eine empfohlene TBO Continental Motors

In einer Vorschrift namens Acceptable Means of Compliance (AMC) hatte die EASA vor einigen Wochen festgelegt, wie sie sich die Überschreitung von Überholungsintervallen (TBO) vorstellt, die vom Hersteller einer Luftfahrzeug-Komponente nicht als „limitation“ zwingend vorgeschrieben sind, sondern lediglich empfohlen (recommended). Wie wir berichteten gab es dabei positive und negative Aspekte: In dem AMC-Dokument wurde unter anderem festgelegt, dass Komponenten in privat betriebenen Flugzeugen die TBO überschreiten dürfen, wenn dies im genehmigten Instandhaltungsprogramm (IHP) so festegelegt ist, die Flugzeuge nicht in der Anfängerschulung eingesetzt werden und die Komponenten nicht für den Instrumentenflug relevant sind. Wesentliche Problempunkte: Die Bedingungen für die Untersuchung der Verlängerungstauglichkeit waren sehr kompliziert; diese Inspektionen sollten nur Wartungsbetrieben erlaubt sein, die auch Überholungen vornehmen dürfen – was die Mehrheit der LTBs ausschließt, die regelmäßig Wartung an E-Klasse-Maschinen vornehmen und deren Zustand meist gut kennen. Dadurch verkomplizierte und verteuerte sich der Aufwand bei einer TBO-Überschreitung erheblich. 
Aufgrund des massiven Protests von Eignern und Verbänden vor allem aus Deutschland hat die EASA diese Regeln nun wieder aufgehoben und will die bislang in den Mitgliedsstaaten geltenden Regeln nochmal genau analysieren, bevor neue Vorschriften erfolgen. Das LBA hat die bisher geltenden NfL II -70/99 und NfL II-95/00für TBO-Überschreitungen bis auf weiteres wieder in Kraft gesetzt.
Kommentar der fliegermagazin-Redaktion:
Zwar ist es sehr begrüßenswert und löblich, dass die EASA auf den Protest der Betroffenen so schnell und deutlich reagiert hat. Dieses Vorgehen kennzeichnet offenbar eine neue, praxisorientiertere Arbeitsweise der europäischen Luftfahrtbehörde. Doch so erfreulich das ist, bleibt die (leider immer gleiche) Frage, warum das Kind immer erst in den Brunnen fallen muss. Beim Überschreiten von TBOs unter Einhaltung einiger sehr einfacher Vorschriften, wie dies etwa in den USA praktiziert wird, ist dort keinerlei Absenkung des Sicherheitsniveaus zu erkennen. Man muss sich also fragen, warum bei uns eine praxisferne und komplexe Regelung entwickelt wird, die dann den Betrieb von sehr vielen Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt gefährdet. Es bleibt zu hoffen, dass die EASA nun in einem neuen Entwurf flexible, praktikable und kostengünstige Regeln zur Überschreitung von TBOs im privaten Flugbetrieb findet.  

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