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Neues zur Gastflug-Problematik

Auch wenn das Verkehrsministerium eine Rechtsauslegung bei Gastflügen vorgenommen hat, bleiben Probleme: Entscheidend ist, ob die Versicherung diese Gastflüge als versichertes Risiko anerkennt. fliegermagazin-Rechtsexperte Dr. Roland Winkler bietet eine Lösung.

Von Redaktion
fliegermagazin-Rechtsexperte Dr. Roland Winkler
fliegermagazin-Rechtsexperte Dr. Roland Winkler Christina Scheunemann

Wie von uns gemeldet, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung sich mit Schreiben vom 29.04.2013 an die EU-Kommission gewandt und letztendlich dargelegt, dass seitens des Ministeriums die Gastflüge, bei denen ein Teil der Flugkosten  von den Fluggästen erstattet wird, dem deutschen Recht nicht widersprechen. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dennoch müssen alle Piloten gewarnt werden, da die Ausführungen des Verkehrsministers nicht letztendlich verbindlich für die Rechtsauslegung sind. Hierfür zuständig sind nach wie vor die Gerichte. Letztendlich ist die entscheidende Frage, ob der Haftplicht- und Kaskoversicherer solche Gastflüge (wie bisher) als versichertes Risiko anerkennen möchte, oder ob der Versicherer die Regulierung verweigert mit der Begründung, für diesen Gastflug habe der PPL-Inhaber nicht die richtige Lizenz gehabt. Beim CPL-Inhaber fehlt es dann an der Genehmigung nach § 20 LuftVG.
Für die beginnende Flugsaison gibt es nur eine Möglichkeit, sich als Pilot Klarheit zu verschaffen: Hier ist der Versicherer gefragt, der sich eindeutig äußern kann, da immerhin seitens des Verkehrsministers derartige Flüge nicht als rechtswidrig betrachtet werden. Das fliegermagazin stellt als Download ein Schreiben zur Verfügung (Word oder PDF), das jeder Pilot seinem Versicherer zusenden kann, damit es dann in den Versicherungsvertrag entsprechend eingearbeitet wird. Erst wenn man von seinem Haftpflichtversicherer diese oder eine ähnliche Bestätigung hat, ist man hinsichtlich der durchzuführenden Gastflüge wieder auf der sicheren Seite.
Aktuelles Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat Luftrecht, zur Veranschaulichung der Regelung unter www.fliegermagazin.de/news

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