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Aus für Robin Aircraft: Gericht ordnet Liquidation an

In einem Beschluss vom 20. November hat das Handelsgericht Dijon die Liquidation des französischen Flugzeugherstellers Robin Aircraft angeordnet. Wie sieht es mit Ersatzteilen in Deutschland aus?

Von Martin Schäfer
Robin DR401

Die Abwicklung der Robin Aircraft ist beschlossen. Der französische Flugzeugbauer muss seine Geschäftstätigkeit einstellen. Ein Handelsgericht am Stammsitz von Robin Aircraft in Dijon (Frankreich) hat am 20. November 2023 die gerichtliche Liquidation mit sofortiger Wirkung angeordnet.

Nach französischem Recht wird demnach ein Liquidator bestellt, der aus dem verbleibenden Besitz des Unternehmen versucht, so viel wie möglich Geld zu gewinnenn, um Außenstände bei Gläubigern und Lieferanten zu bedienen. Einem Bericht der französischen Zeitung »Les Echoes« zufolge war ein in Paris ansässiger Insolvenzverwalter seit September 2023 auf der Suche nach einem Käufer. Obwohl sich drei Interessenten gemeldet haben, kam kein Abschluss zustande. Auch haben die Richter am Handelsgericht in Dijon keinen der vorgeschlagenen Sanierungspläne akzeptiert.

Robin Aircraft: EASA bemängelte fehlerhafte Flügelholme

Die Entscheidung ist Folge eines sehr schwierigen Jahres für Robin Aircraft. Bereits im Dezember 2022 hatte die europäische Luftfahrtbehörde EASA eine Notfall Lufttüchtigkeitsanweisung (Emergency Airworthiness Directive) wegen fehlerhaft hergestellter Flügelholme erlassen.

Mit dieser AD blieben die betroffenen 25 Maschinen vorerst am Boden. Seit Anfang 2023 durften sie dann mit Einschränkungen wieder fliegen. Doch zu diesem Zeitpunkt befand sich das Unternehmen bereits in finanziellen Schwierigkeiten, was auch Personalentlassungen im Werk zur Folge hatte.

Robin Aircraft hatte einen »geschützten«  Finanzsonderstatus

Im Februar wurde Robin Aircraft unter Gläubigerschutz gestellt. Nach französischem Recht können akute Forderungen so kurzzeitig ausgesetzt werden, um einem Unternehmen die Sanierung zu ermöglichen. Nun ist es Gewissheit, dass dieses Verfahren nichts an der Situation für Robin Aircraft verbessert hat.

Im September änderte das Handelsgericht von Dijon somit den Schutzstatus in eine gerichtliche Beitreibung, die jedoch nicht funktionierte. Der CEO von Robin Aircraft, Casimir Pellissier, hat dazu folgende Erklärung: »Das Handelsgericht Dijon hat die Liquidation von Robin Aircraft angeordnet und die drei vorgeschlagenen Übernahmeangebote wegen Unvereinbarkeit abgelehnt« Und weiter: »Eine kalte Dusche fällt damit auf die Schultern all derer, die nur das Beste wollten und es gefördert haben. Die Härte der Zeit und die menschlichen Grenzen aller intern Beteiligten zwingen uns, auf die Knie zu gehen. Aber sie zwingen uns nicht zum Aufgeben«

Material und Ersatzteile in Deutschland weiter verfügbar

Gegenüber dem fliegermagazin gibt Clemens Bollinger, Händler von Robin Aircraft in Deutschland, Entwarnung, was die Material- und Ersatzteilverfügbarkeit angeht. Über eine Schwestergesellschaft CEAPR (Centre Est Avions Pierre Robin), die bereits die Musterzulassungen übernommen hat, wird man weiterhin gut aufgestellt sein und den Ansprüchen der Besitzer von Robin- und Cap-Flugzeugen nachkommen können. Hier könnten die Flugzeuge irgendwann auch wieder gebaut werden. Clemens Bollinger selbst hat noch zwei Maschinen verkauft, die wohl jetzt erstmal nicht mehr gebaut werden können.   

Casimir Pellissier sagt weiter: »CEAPR wird alle Mitarbeiter von Robin Aircraft an Bord nehmen, die das einzigartige Know-how, das über so viele Jahre von so vielen hochtalentierten Handwerkern angesammelt wurde, weiterhin hegen, pflegen und fördern. Und wenn irgendwann die Community der DR400- und Cap-10-Enthusiasten danach fragt und die Marktbedingungen es zulassen, werden wir bereit sein.« CEAPR ist ein von Robin Aircraft getrenntes Unternehmen und liefert Ersatzteile und Support. CEAPR besitzt auch die Rechte an den Flugzeugen von Robin.

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Über den Autor
Martin Schäfer

Was für den 1971 geborenen Westerwälder 1992 in Los Angeles mit der FAA-Lizenz begann, wurde pure Leidenschaft - die Aviatik. 1994 wurde der deutsche PPL in Siegerland (EDGS) anerkannt. Bevorzugt fliegt Martin Schäfer in den USA und Kanada. Nach Jahren in den visuellen Medien, sowie als internationaler Aviation-Portfolio-Manager für Großbanken in Zürich, London und Luxemburg, folgen nun der IFR in den USA und die Wasserflugberechtigung (SEP) in Kanada - sowie der Einstieg beim fliegermagazin.

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