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Sprachkenntnisse: Do you speak English?
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat dem DAeC die Zulassung als Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen erteilt. Die Sportfachgruppe Motorflug hat die Federführung für die Umsetzung der Beauftragung im DAeC übernommen. Damit können Pilotenzukünftig die geforderten Erst- und Verlängerungsprüfungen auf Level 4 bei den DAeC-Sprachprüfern ablegen.
Im DAeC sind insgesamt zehn leitende Sprachprüfer tätig. Sie sind berechtigt, interne Sprachprüfer, beispielsweise Fluglehrer, zu qualifizieren. Ziel ist es, mit einem dichten Netz an Prüfern allen DAeC-Piloten die Möglichkeit zu bieten, den Nachweis einfach und preiswert zu erwerben.
Seit dem 5. März 2008 ist die Regelung der ICAO in Kraft, nach der deutsche Piloten bei Flügen ins nicht deutschsprachige Ausland ihre englischen Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Diese Vorschrift gilt für Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern. Inhaber von PPL(A), die nur die Klassenberechtigung TMG (ohne SEP) eingetragen haben, sowie die Inhaber einer Segelfluglizenz brauchen keine Sprachkompetenz nachzuweisen.
weitere Informationen unter: www.daec.de
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