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Sprachkenntnisse: Do you speak English?
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat dem DAeC die Zulassung als Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen erteilt. Die Sportfachgruppe Motorflug hat die Federführung für die Umsetzung der Beauftragung im DAeC übernommen. Damit können Pilotenzukünftig die geforderten Erst- und Verlängerungsprüfungen auf Level 4 bei den DAeC-Sprachprüfern ablegen.
Im DAeC sind insgesamt zehn leitende Sprachprüfer tätig. Sie sind
berechtigt, interne Sprachprüfer, beispielsweise Fluglehrer, zu
qualifizieren. Ziel ist es, mit einem dichten Netz an Prüfern allen
DAeC-Piloten die Möglichkeit zu bieten, den Nachweis einfach und
preiswert zu erwerben.
Seit dem 5. März 2008 ist die Regelung der ICAO
in Kraft, nach der deutsche Piloten bei Flügen ins nicht
deutschsprachige Ausland ihre englischen Sprachkenntnisse nachweisen
müssen. Diese Vorschrift gilt für Piloten von Flugzeugen und
Hubschraubern. Inhaber von PPL(A), die nur die Klassenberechtigung TMG (ohne SEP) eingetragen haben, sowie die Inhaber einer Segelfluglizenz brauchen keine Sprachkompetenz nachzuweisen.
weitere Informationen unter: www.daec.de
