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UL-Schein: pilotenfreundliche Erleichterungen

Die UL-Lizenz gilt nun lebenslang, und es genügt das LAPL-Medical. Das anspruchsvollere Medical Klasse 2 ist nicht mehr erforderlich

Von Redaktion
UL-Lizenz: fliegerärztliche Anforderungen gesenkt
UL-Lizenz: fliegerärztliche Anforderungen gesenkt fliegermagazin

Eine Unstimmigkeit geht zu Ende: Bisher brauchten UL-Piloten ein Medical Klasse 2, damit ihre Lizenz gültig ist – genauso wie etwa Piloten von E-Klasse-Maschinen. Für den LAPL hingegen genügt das weniger anspruchsvolle LAPL-Medical, obwohl mit dem LAPL bestimmte Flugzeuge der E-Klasse geflogen werden können. Der Bundesrat hat nun beschlossen, dass für die UL-Lizenz das LAPL-Medical genügt. Somit müssen ältere UL-Piloten künftig auch nicht mehr so oft zum Fliegerarzt: Nach Vollendung des 50. Lebensjahrs ist das LAPL-Medical zwei Jahre gültig, das Klasse-2-Medical hingegen nur ein Jahr. Auch die Gültigkeitsdauer der UL-Lizenz ist pilotenfreundlicher geworden: Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer wird nun auf Lebenszeit ausgestellt (wie der LAPL); bisher musste er nach fünf Jahren erneuert werden. Zur Verlängerung ist nach wie vor alle zwei Jahre ein Übungsflug mit Fluglehrer erforderlich sowie der Nachweis von zwölf Flugstunden. Die Änderungen treten mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch dieses Jahr in Kraft.

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