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UPDATE: Medical-Problem gelöst!

Das LBA hat eine Lösung für Piloten gefunden, die noch ein nach JAR ausgestelltes Tauglichkeitszeugnis haben

Von Redaktion

Wie das LBA nun auf seiner Website mitteilt, bleiben JAR-Medicals längstens bis zum 7. April 2018 gültig. Eigentlich beschränkt die EU-Verordnung 1178/2011 in Artikel 5, Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4 die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen Klasse II, die noch entsprechend den bis zum 7. April 2013 geltenden Vorgaben von JAR-FCL 3 erteilt worden sind, bis zum 8. April 2017. Wenn allerdings Luftfahrer, die unter 40 Jahre alt waren, vor dem 7. April 2013 ein Medical gemäß JAR-FCL 3 erhalten haben, so kann dieses fünf Jahre gültig sein – also maximal bis zum 8. April 2018. Luftsportgeräteführer können sogar noch länger gültige JAR-Medicals haben. Erst danach wurden ausschließlich EASA-konforme Medicals gemäß Part MED ausgestellt, was auf den Formularen auch so zu erkennen ist. Entstanden ist das Problem durch die verspätete Einführung der EASA-Lizenzvorschriften – eigentlich war eine fünfjährige Übergangszeit geplant, die nun aber auf vier Jahre geschrumpft ist.
Das LBA hat nun bei EU und EASA eine Ausnahmeregelung erreicht, sodass die JAR-Medicals bis spätestens zum 7. April 2018 gelten. Dies sollte auch im Ausland akzeptiert werden, schreibt das LBA.

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