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Vereine als Partner für Musterklage gegen TKG-Beiträge gesucht
Der DAeC hat in Zusammenarbeit mit der Kanzlei CMS Hasche Sigle bereits einige Musterverfahren gegen die Bundesnetzagentur gewonnen. Zuletzt wurden den Vereinen TKG-Beiträge aus den Jahren 2003 und 2004 zurückerstattet.
Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin, kurz vor der Verjährung ihrer Ansprüche, neue Bescheide zu den Frequenzschutzbeiträgen wiederum für die Jahre 2003 und 2004 verschickt. Der DAeC hatte den DAeC-Vereinen daher im Dezember 2007 geraten Widerspruch gegen diese Bescheide einzulegen.
Da die Bundesgeschäftsstelle des DAeC selber keine Bodenstation betreibt, sucht der DAeC nun zwei bis drei Vereine für deren Fall ein Musterverfahren geführt werden kann. Für die Vereine entstehen keine weiteren Kosten. Es ist jedoch zwingend notwendig, dass die betreffenden Vereine gegen die Beitragsbescheide aus dem Winter 2007/08 auch Widerspruch eingelegt haben.
Vereine, die bereit sind ihr Verfahren durch den DAeC führen zu lassen, werden dringend gebeten sich noch diese Woche per Mail bei Jannes Neumann (j.neumann@daec.de) zu melden.
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