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Vom UL jetzt schneller zum LAPL
Neuerdings lassen sich Flugstunden auf Dreiachs-ULs bei der praktischen Ausbildung zur Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge anrechnen. Was ändert sich konkret?

Es tut sich was in Sachen LAPL: Neuerdings lassen sich Flugzeiten auf Dreichachs-ULs auch bei der praktischen Ausbildung zur Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge LAPL anrechnen. Möglich macht das die EU-Verordnung VO(EU) 2024/2076.
Über die Zahl der anzurechnenden Stunden entscheidet die Ausbildungsorganisation (ATO/DTO) nach einer Vorab-Flugbeurteilung. Natürlich gib es auch eine Obergrenze: Maximal die Hälfte der Mindeststunden ist anrechenbar. Es dürfen auch nicht alle Ausbildungsinhalte angerechnet werden.
Was bleibt beim LAPL-Training Pflicht?
Im LAPL-Training verpflichtend enthalten bleiben sechs Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens drei Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wurde.
Leider gilt die Regelung nach Informationen der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg nur für den LAPL. Bei der Ausbildung zum EASA-PPL werden keine UL-Stunden anerkannt.
Dirk M. Oberländer, Jahrgang 1975, verbrachte seine Jugend beim Segelfliegen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg. Später folgte der Abschied vom Schieben und Umstieg zum Ultraleicht-Fliegen. Die zweite große Leidenschaft, das Schreiben, brachte Dirk zu Stadtmagazinen, Tageszeitungen, Kundenmedien und in die wunderbare Welt der Werbung. Immer mit einem Faible für Technik und die Menschen dahinter. So war es nur eine Frage der Zeit, bis der studierte Kultur- und Medienmanager beim fliegermagazin landete. Am Boden ist Dirk bevorzugt mit Laufschuhen und Rad unterwegs – im Urlaub auch gern mal mit Zelt in Richtung Süden.
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