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ZÜP-Verschärfung beschlossen

Die Verschärfung der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) für Privatpiloten ist entschieden: Der Bundestag hat die Gesetzesänderung des LuftSiG beschlossen

Von Thomas Borchert
ZÜP-Formular
ZÜP-Formular in Hamburg Foto: fliegermagazin

In seiner Sitzung vom 5. März hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und AfD für die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) gestimmt. Sie stellt aus Sicht des Gesetzgebers eine „Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Sicherheitsüberprüfungen“ dar. Für Privatpiloten bedeutet die Änderung allerdings eine deutliche Verschärfung der ZÜP, deren praktischer Nutzen in der privaten Fliegerei sehr umstritten ist und die nach Ansicht der EU auch gegen geltendes EU-Recht verstößt – ein entsprechendes Verfahren gegen die Bundesrepublik läuft.

Schon im Februar hatte der Innenausschuss Experten zum Thema gehört, deren Einwände sich aber bei den Politikern nicht durchsetzen könnten. Auch das Video der 40-minütige Aussprache vor der Abstimmung über das Gesetz zeigt, wie anders die Ansicht der Politik zum Thema ist.

Für Privatpiloten sind vor allem zwei Aspekte an der Neufassung des LuftSiG relevant. Das ist zum einen der Wegfall der aufschiebenden Wirkung: Wird die Zuverlässigkeit nicht bestätigt, so galt sie bisher als erteilt, bis über einen Einspruch des Antragstellers endgültig entschieden wurde. Künftig wird hingegen die Zuverlässigkeit sofort aufgehoben und gegebenenfalls später wieder erteilt. Zum anderen greifen die Behörden nun auf wesentlich mehr Quellen zu, unter anderem auch auf Einträge im Erziehungsregister sowie im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, sodass auch schwebende Verfahren in die Bewertung der Zuverlässigkeit einfließen können.

Die ursprünglich angedachter Zuverlässigkeitsüberprüfung auch für Segelflieger wurde nicht umgesetzt. Der Antrag der FDP, auf die ZÜP für Privatpiloten gänzlich zu verzichten, fand keine Mehrheit.

Über den Autor
Thomas Borchert

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.

Schlagwörter
  • ZÜP
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung