Unfallakte

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Bodenkollision in Warnemünde: Robinson R44 am Sonderlandeplatz

Ein Hubschrauberpilot will auf dem Heli-Sonderlandeplatz
 eines Yachthafens landen. Nicht nur der Anflug verläuft dabei wenig regelkonform

Von Redaktion

Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort“, heißt es im Volksmund. Unter Piloten könnte man das Sprichwort etwa so  deuten: Auch scheinbar unwichtige Vorschriften haben einen Sinn, und sie zu ignorieren kann böse Folgen haben. Am Hubschrauber-Sonderlandeplatz Hohe Düne im Hafen von Warnemünde rächen sich gleich mehrere scheinbar kleine Sünden in nur wenigen Sekunden.

An einem späten Nachmittag Anfang Juni 2017 steuert ein viersitziger Helikopter vom Typ Robinson R44 Raven II den Sonderlandeplatz an der mecklenburgischen Ostseeküste an. Der Pilot ist kurz zuvor von Stechow-Ferchesar gestartet, ebenfalls ein Sonderlandeplatz für Drehflügler. Er will zur Yachtresidenz Hohe Düne fliegen. An Bord sind außer ihm noch zwei Bekannte. Der Helikopterpilot hat in seinem Flugbuch rund 328 Stunden und 678 Landungen gesammelt. Er gilt somit als erfahren und ist auch mit dem Gelände am Yachthafen von Warnemünde vertraut. Kurz vor dem Flug hat der 53-Jährige den Hafenmeister über sein Vorhaben informiert und eine Landegenehmigung erbeten. Er hat ihn außerdem über die geschätzte Landezeit informiert.

Robinson R44: auf dem Weg nach Warnemünde

Als der Heli kurz nach 17 Uhr den Hafen von Warnemünde erreicht, herrscht dort rege Betriebsamkeit: Eine Motoryacht ist auf einem Transportanhänger nahe des Hubschrauberlandeplatzes abgestellt, mehrere Personen halten sich gerade in unmittelbarer Umgebung auf. Für den Heli-Piloten ist diese Situation dadurch vermutlich etwas unübersichtlich. In diesem Moment kommt der Hafenmeister von der Tankstelle am Versorgungskai des Yachthafens auf den gerade anfliegenden Hubschrauber zugelaufen. Er hat eine gelbe Warnweste an und läuft geradewegs am Landekreuz vorbei, um den Heli-Piloten einzuweisen.

Freistil: Die Verfahren für An- und Abflug des Helipads sehen definierte Richtungen vor (gelbe Linien). Der Unfallpilot näherte sich dem Landeplatz jedoch aus einer ganz anderen Richtung (rote Linie) (Foto: BFU/Polizei)

Bei Anflügen eines Hubschraubers ist der Hafenmeister zugleich als sachkundige Person für Einweisung, Absperrung und die Sicherheit am Sonderlandeplatz verantwortlich. Für den Piloten hat der Einweiser bei der Landung aber noch eine weitere Bedeutung: Der Pilot sollte mit Blickkontakt zum Einweiser und vor ihm landen, ihn aber keinesfalls überfliegen. Da der Hafenmeister in diesem Moment aber schon fast an dem weißen Heli-Landekreuz vorbeigegangen ist, bleibt dem Piloten nur noch ein schmaler Streifen vor ihm zur Landung. Dort steht noch scheinbar ausreichend Platz zur Verfügung, daher entscheidet sich der Pilot für die Landung auf der Fläche vor dem Hafenmeister.

Nach der missglückten Landung: Totalschaden am Helikopter

Doch offensichtlich verlässt er sich dabei zu sehr auf den Einweiser: Um 17.15 Uhr schwebt der Raven in geringer Höhe über dem Kai, als der Hauptrotor eine an der Kaimauer stehende Laterne trifft. Daraufhin reißt das Leitwerk mit dem Heckrotor ab, der Heckausleger knickt wie ein Streichholz zur Seite. Durch die enorme Unwucht stürzt der Hubschrauber anschließend auf den Boden und bleibt mit laufendem Triebwerk auf der rechten Seite liegen. Der Pilot und die beiden Passagiere haben großes Glück und können sich selbständig aus dem Wrack befreien. Sie kommen mit leichten Verletzungen und einem Schrecken davon.

Der R44 Raven erleidet dagegen einen Totalschaden: Die Heckrotorwelle ist beim Aufschlag in mehrere Stücke gerissen worden. Das Kufengestell wurde vom Rumpf abgerissen und ist mehrfach gebrochen. Auch das Heckrotorgetriebe und die Heckrotorblätter sind abgeschlagen und zerstört.


Trümmerfeld: Hubschrauber- und Laternenteile sind weit verstreut. Wie durch ein Wunder wird niemand schwer verletzt (Foto: BFU)

Bei den unmittelbar nach dem Unfall eingeleiteten Ermittlungen nehmen die Experten der Bundestelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU) besonders die Verfahren des Sonderlandeplatzes und deren Umsetzung vor dem Unglück unter die Lupe. Dabei zeigt sich, dass die Beteiligten offenbar gleich mehrere Vorschriften ignoriert haben. Für den Verkehr am Sonderlandeplatz Hohe Düne sind zwei Anflugrichtungen festgelegt, 235 Grad und 315 Grad, sowie eine Abflugrichtung, 055 Grad. Der Robinson R44 kam dagegen etwa in 225 Grad von der Seeseite angeflogen.

Der Pilot des R44 ignorierte offenbar mehrere Vorschriften

Möglicherweise ist es auch dadurch zu der missglückten Einweisung neben dem eigentlichen Landekreuz gekommen. Zudem muss nach den Vorschriften „während einer Landung bzw. Start der gesamte Kai frei von Personen und Hindernissen“ sein. Beim Anflug des R44 kann davon keine Rede gewesen sein: Zum Zeitpunkt des Unfalls waren ein Motoryacht-Transportzug und mehrere Personen am westlichen Kai. Außerdem müssen die beiden Kräne am Versorgungskai nach den Auflagen des Verkehrsministeriums vor einem Start oder einer Landung nach Westen geschwenkt werden. Auch das war beim Anflug des Helis nicht der Fall.

Künftig sollen Landegenehmigungen für den Sonderlandeplatz per Fax oder Mail mit Beschreibungen des Platzes und einem Lageplan verschickt werden. Die beschädigte Laterne wurde nach der Kollision komplett entfernt. Eine weiter nördlich stehende Laterne haben die Platzbetreiber nun vorsorglich etwas tiefer gelegt.

Text: Samuel Pichlmaier, fliegermagazin 4/2018

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