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Lizenzerneuerung

Eine abgelaufene Lizenz oder Berechtigung wieder zu erneuern ist zwar etwas aufwändig – aber alles andere als unmöglich. So kann der Wiedereinstieg in die Fliegerei gelingen

Von Thomas Borchert
Zu spät: Wenn die Klassenberechtigung abgelaufen ist, kann es aufwändig werden Foto: Thomas Borchert

Manchmal kommt das Leben einfach dazwischen – und schon ist die Pilotenlizenz abgelaufen. Erneuerung ist dann das Wort, mit dem das Gesetz die Reaktivierung von Lizenz oder Klassenberechtigung beschreibt. Seit Einführung der EASA-Lizenzen gelten diese im Prinzip ein Leben lang. Allerdings sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, um die Rechte der Lizenz ausüben zu dürfen. Wer die Umstellung einer alten JAR-Berechtigung vor Ablauf der Fristen 2018 verpasst hat, sollte mit seiner Luftfahrtbehörde darüber reden, wie vorzugehen ist.

Verdammt lang her

Erfüllt ein LAPL-Pilot die Bedingungen hinsichtlich der Flugerfahrung in den letzten 24 Monaten nicht (zwölf Stunden PIC, Auffrischungsschulung mit Lehrer), so muss er eine Befähigungsprüfung mit einem Prüfer ablegen oder die erforderlichen Flugzeiten mit Lehrer oder unter dessen Aufsicht absolvieren – das war’s. Beim PPL läuft alle zwei Jahre die Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten ab. Die Regeln zur Erneuerung haben sich im September geändert: Eine Flugschule (DTO oder ATO) bewertet individuell, ob eine Auffrischungsschulung erforderlich ist und welchen Umfang diese haben soll. Liegt der Ablauf höchstens drei Jahre zurück, kann auch ein Fluglehrer außerhalb der Schulumgebung die Bewertung und das Training vornehmen. Konkrete Vorgaben über den Schulungsumfang machen die Vorschriften nicht mehr. Es folgt eine Befähigungsüberprüfung durch einen Prüfer.

Bei IFR-Berechtigungen ist eine Auffrischungsschulung pflicht

Für die Instrumentenflugberechtigung gilt: Ist sie abgelaufen, muss der Bewerber eine Auffrischungsschulung an einer Flugschule (ATO) absolvieren und einen Prüfungsflug ablegen. War das Rating sieben Jahre lang nicht gültig, wird es komplizierter: Dann ist eine Wiederholung der theoretischen und praktischen Prüfung fällig. Zusätzlich ist ein gültiges Tauglichkeitszeugnis sowie ein gültiger ICAO-Sprachnachweis erforderlich. Speziellere Berechtigungen wie zum Beispiel die fürs Schleppen oder für Bergflug haben unterschiedliche Bedingungen für die Erneuerung – oder sie gelten unbefristet.

Funksprechzeugnisse und Luftfahrtscheine halten ein Leben lang

Auch die Funksprechzeugnisse haben kein Ablaufdatum. Auch der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer gilt ein Leben lang. Und für dreiachsgesteuerte ULs müssen, ähnlich wie beim LAPL, innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zwölf Stunden geflogen sowie ein Übungsflug mit Lehrer absolviert worden sein. Ist dies nicht gegeben, kann eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer die Ausübung der Lizenz wieder ermöglichen. Eine erneute Theorieprüfung ist also nur bei einem lange abgelaufenen Instrument Rating erforderlich. Dennoch muss ein Pilot auch bei einer Befähigungsüberprüfung damit rechnen, etwa zu luftrechtlichen Themen befragt zu werden.

Texr & Foto: Thomas Borchert fliegermagazin 04/2019

Über den Autor
Thomas Borchert

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.

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