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Welche Lizenz braucht ein N-registriertes Flugzeug in Europa?

Welche Lizenz ist nötig, um als Europäer hierzulande ein in den USA zugelassenes Flugzeug zu führen? Dazu gibt es nun neue Klarheit.

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N-registriertes Flugzeug
Die US-Registrierung ist am „N“ zu erkennen: Für ein N-registriertes Flugzeug gelten in Europa besondere Anforderungen an die Pilotenlizenz. Bild: Mario Caruana N-registriertes Flugzeug

Die Auskunft, die spanische Behörden vor einigen Jahren von der US-amerikanischen FAA erhielt, war erstaunlich. Ein Pilot mit deutscher EASA-Lizenz, aber ohne US-Berechtigung, war in Spanien verunglückt, als er ein N-registriertes Flugzeug führte. Auf die Frage, ob er die erforderlichen Berechtigungen hatte, um das Flugzeug zu führen, antwortet die FAA mit »Ja«.

Der Hintergrund: Gemäß der FAA-Vorschrift 14CFR61.3 darf ein N-registriertes Luftfahrzeug ohne US-Berechtigung allein mit einer ausländischen Lizenz betrieben werden – aber nur im dem Staat, der diese Lizenz ausgestellt hat. Schon seit vielen Jahren diskutieren Piloten, ob nun für eine EASA-Lizenz ganz Europa als »Staat« im Sinne dieser Vorschrift gilt. Das hatte die FAA stets verneint, relevant sei der auch in europäischen Lizenzen klar erkennbare ausstellende Staat. Dann jedoch kam die abweichende Auskunft an die Spanier, mit der die FAA wohl die Möglichkeit offen ließ, dass die jeweiligen Länder Deutschland und Spanien die Nutzung individuell gestatten könnten.

Wo darf ein N-registriertes Flugzeug fliegen?

Das hat sich nun geändert, es herrscht wieder Klarheit: Für die FAA gilt nur der Aussteller-Staat der EASA-Lizenz als das Land, in dem Fliegen ohne FAA-Berechtigung erlaubt ist. Mehr noch: Der europäische Verordnungsgeber hat, in Deutschland als NfL 2026-1-3812 veröffentlicht, diese Regelung der FAA publiziert und damit letztlich auch im europäischen Rechtsraum verbindlich gemacht. Mit der NfL macht die EASA deutlich, dass die FAA die Nutzung einer Part-FCL-Lizenz ohne FAA-Berechtigung nur in dem EU-Mitgliedstaat zulässt, der diese Lizenz ausgestellt hat.

Für die Praxis bedeutet dies: Ein in Deutschland lizenzierter Pilot ohne FAA-Lizenz kann ein N-registriertes Flugzeug mit einer in Deutschland ausgestellten Lizenz nur innerhalb Deutschlands legal führen. Dabei gilt: Nur das, was die deutsche Lizenz erlaubt – zum Beispiel Nacht- oder Instrumentenflug –, darf auch mit dem US-registrierten Flugzeug ausgeübt werden. Außerhalb des Ausstellungslands, also etwa in Frankreich oder Dänemark, darf das amerikanisch registrierte Luftfahrzeug ohne FAA-Lizenz dagegen nicht geführt werden.

Welche Lizenzen sind Pflicht?

Für die FAA-Berechtigung gilt: Alle Anforderungen der US-Vorschriften sind einzuhalten, also etwa die eines Flight Reviews mit US-Fluglehrer in den vergangenen 24 Monaten, oder Complex und High Performance Endorsements. Egal ist, ob es sich um eine validierte FAA-Berechtigung auf Basis einer EASA-Lizenz oder ein eigenständiges US-Certificate handelt.

Doch die EASA setzt in ihrer Basic Regulation bekanntlich noch einen drauf: EU-Bürger brauchen zusätzlich zur ausländischen Berechtigung beim Führen eines Drittstaaten-Flugzeugs (also etwa eine FAA-Berechtigung bei N-Registrierung) im EASA-Raum stets auch die passende EU-Lizenz. Kurz gesagt: Ein deutscher Pilot darf eine US-registrierte Maschine in Deutschland allein mit seiner EASA-Lizenz führen – im EU-Ausland braucht er aber zusätzlich (!) eine FAA-Berechtigung. Diese allein genügt auch nicht.

N-registriertes Flugzeug: Was passiert bei einem Lizenzverstoß?

Auch aus versicherungsrechtlicher Sicht ist das Thema heikel. Wenn Versicherungsbedingungen voraussetzen, dass ein Pilot die Berechtigung zum Führen des Luftfahrzeugs haben muss, kann ein Verstoß gegen die Lizenz- und Registrierungsregeln erhebliche Folgen haben. Je nach Klauselgestaltung geht es dann entweder um einen echten Risikoausschluss oder um eine sogenannte verhüllte Obliegenheit.

Für den Versicherten ist das ein entscheidender Unterschied, weil sich daraus unterschiedliche Anforderungen an Kausalität, Vorsatz und Leistungsfreiheit ergeben können. Auch strafrechtlich droht Ärger, denn das Fliegen eines in Amerika registrierten Luftfahrzeugs ohne passende Lizenzen kann beispielsweise zu einer Strafbarkeit nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 LuftVG führen.

Das müssen Piloten jetzt beachten

Wer ein Flugzeug mit US-Registrierung fliegen will, muss sich daher mit den europäischen Regelungen und auch mit amerikanischen Rechtsvorschriften beschäftigen. Für Piloten und Halter heißt das: Vor dem grenzüberschreitenden Einsatz sollten Lizenzstatus, Stationierungsort, Versicherungsdeckung und betriebliche Freigaben gemeinsam geprüft werden.

Mit der neuen, nun auch von europäischer Seite erfolgten Klarstellung wird ein N-registriertes Luftfahrzeug in Europa ohne amerikanische oder amerikanisch validierte Lizenz grenzübergreifend nicht mehr zu betreiben sein.

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