Recht

/

Recht: Fliegen mit Passagieren

Viele Privatpiloten nehmen gern Freunde und Bekannte mit in die Luft. Vor dem Start sollten aber wichtige Detailfragen geklärt sein

Von Redaktion

Frage an Dr. Roland Winkler zum Thema Fliegen mit Passagieren:

Ich fliege im Verein eine Echo-Klasse-Maschine und nehme sehr gerne auch Fluggäste mit (ohne Entgelt). Neulich habe ich meinen nun schon etwas betagten Vater zum Rundflug eingeladen und dabei festgestellt, dass er erhebliche Schwierigkeiten mit dem Ein- und Ausstieg hatte. Wir betreiben im Verein einen Tiefdecker, der nicht unbedingt einen leichten Zugang ermöglichst. Auch während des Flugs zeigte mein Vater panikartige Reaktionen, sodass ich mich zum Abbruch entschloss und zum Heimatflughafen zurückkehrte. Es hätte ihm beim Flug, wie auch beim Ein- und Ausstieg etwas passieren können. In der Nacharbeit zu diesem Flug frage ich mich nun, ob ich ihn überhaupt hätte einsteigen lassen dürfen. Wie fit muss ein Fluggast sein und was muss ich eigentlich vorab prüfen, um Fluggäste an Bord nehmen zu dürfen? Wie sieht die gegenseitige Haftung im Dreieck Halter-Pilot-Fluggast aus?

Dr. Roland Winkler antwortete

Es ist eine wunderbare Sache, Freunde und Bekannte als Fluggäste mitzunehmen. Man kann so den eigenen Spaß anderen weitergeben. Klar ist aber auch, dass gemäß §§ 3, 3a LuftVO die gesamte Last der Verantwortung auf dem Pilot in Command (PIC) liegt. Er darf weder Aufgaben an den Fluggast übertragen, noch gibt es bei einem Unfall die Entschuldigung, der Fluggast habe den Piloten zu sehr abgelenkt. Wie bei jedem Flug muss die Vorbereitung gründlich durchgeführt werden. Es ist durchaus sinnvoll, sich vorab bei den Fluggästen zu erkundigen, was sie sehen möchten. Dann kann der Pilot die Strecke sorgfältig planen; am besten schon zuhause und nicht erst im Beisein der Mitfliegenden am Platz. Den Außencheck des Fliegers führt man bevorzugt in Abwesenheit der Gäste durch, denn diese könnten sich dadurch verunsichert fühlen. Auch lenkt den Piloten dann niemand ab.

Im Gespräch mit den Gästen müssen Sie gesundheitliche Probleme ansprechen. Hatte ein Fluggast eine Herzoperation? Das sollten Sie wissen, bevor Sie rasch auf große Höhe steigen. Ein weiteres Problem ist die Dauer des vorgesehenen Fluges: Manche Menschen müssen öfter auf die Toilette. Spucktüten gehören zur Standardausrüstung, denn gegen Luftkrankheit ist niemand gefeit. Von selbst versteht sich, dass niemand an Bord unter Alkohol-, Drogen- oder übermäßigen Medikamenteneinfluss stehen darf. Menschen mit Höhen- oder Flugangst bleiben ebenfalls besser am Boden. Verdeutlichen Sie Ihren Passagieren, dass ausschließlich Sie im Flieger das Sagen haben. Als PIC sind Sie für die sichere Durchführung des Fluges verantwortlich und auch verpflichtet, die für die Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen. Unmittelbar vor dem Flug weisen Sie Ihre Fluggäste auf die wichtigsten Merkmale des Flugzeugs hin.

Gastflüge als Privatpilot: Mitnehmen oder nicht?

Hierzu gehört unbedingt der Hinweis, dass man sich nicht in der Nähe der Luftschraube aufhalten sollte: Wenn ein Fluggast dann trotzdem zu Schaden kommt, liegt das nicht mehr in Ihrer Verantwortung. Im Flieger überzeugen Sie sich, dass die Sitze, insbesondere der rechte vordere Sitz, ordnungsgemäß eingerastet ist, dass Türen und Fenster geschlossen, die Gurte angelegt und gestrafft sind. Den rechts neben Ihnen sitzenden Fluggast müssen Sie eindringlich belehren, dass Steuerhorn oder -knüppel und Pedale für ihn tabu sind und insbesondere, dass Knüppel oder Horn kein Haltegriff ist. Erteilen Sie bei allen Checks Ihren Passagieren Redeverbot: Sie müssen sich auf Ihre Checkliste konzentrieren. Arbeiten Sie diese unbedingt ab! Sollte es zu einem Unfall kommen, werden Ihre Passagiere danach befragt, und wenn es heißt, Sie hätten keine Checkliste verwendet, wird es eng.

Achten Sie unterwegs peinlich genau auf die Einhaltung der Flugregeln; vor allem dann, wenn Sie den Fluggästen ihre Stadt, ihr Dorf oder Ähnliches zeigen wollen. Hüten Sie sich vor der so genannten Verwandtenbesuchskurve – dem engen Kreisen in geringer Höhe –, die schon zu vielen Abstürzen geführt hat.
Zu Ihrer letzten Frage: Der Halter des Luftfahrzeugs haftet nach allgemeinen Regeln, unabhängig davon, ob Passagiere an Bord sind oder nicht. Einigermaßen beruhigt können Sie als Pilot sein, wenn für die Maschine eine CSL-Deckung, eine kombinierte Haftpflicht-Versicherung, besteht – dann sind auch die Passagiere im Flugzeug versichert. Eine Haftung des Fluggasts kommt nur im Extremfall zum Tragen, wenn er vorsätzlich und böswillig in den Flug eingreift oder gar den Piloten angreift. Alles andere liegt ausschließlich in der Verantwortung des PIC.

fliegermagazin 10/2012

Schlagwörter
  • Passagiere
  • Gastflüge
  • Luftrecht
  • Luftrechtsexperte
  • Dr. Roland Winkler
  • air law
  • airlaw
  • Recht
  • Rechtsanwalt
  • Entgelt
  • Rundflug
  • Fluggäste
  • Pilot in Command
  • Flugvorbereitung
  • Checkliste
  • CSL-Deckung
  • Haftung