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Recht: Sitzordnung im Flächenflugzeug

In einem Flächenflugzeug sitzt der Pilot auf der linken Seite – lange Zeit war das nicht nur üblich, sondern Vorschrift. Doch das hat sich geändert

Von Redaktion

Frage an Dr. Roland Winkler zum Thema Sitzordnung:

Seit letztem Jahr bin ich Fluglehrer für aerodynamisch gesteuerte ULs und habe bei der Schulung mit unserer Vereinsmaschine festgestellt, dass ich eigentlich viel lieber vom rechten Sitz aus fliege als vom linken. Da kann ich mit der rechten Hand steuern und mit der linken Gas, Bremse und Klappen bedienen, was mir als ausgeprägtem Rechtshänder viel mehr liegt. Deshalb bin ich auch schon mal solo oder mit Passagier vom rechten Sitz aus geflogen. Fliegerkameraden vertreten aber die Meinung, dass das rechtlich gar nicht zulässig sei, da der Pilot in Command (PIC) immer links sitzen müsse.

Einzige Ausnahme sei die Schulung oder wenn zwei gemeinsam fliegende Piloten mit gültiger Lizenz verabreden, dass der rechts sitzende auch PIC sein soll. Logisch scheint mir das nicht, denn wenn ich mit einem Schüler in der ersten Flugstunde vom rechten Sitz aus fliegen darf, wieso dann nicht auch mit einem Passagier oder wenn ich allein unterwegs bin? Ich würde mich freuen, wenn Sie hier etwas Licht ins rechtliche Dunkel bringen könnten.

Dr. Roland Winkler antwortete:

Zuletzt haben wir uns in fliegermagazin 2/2005 mit dieser Frage beschäftigen. Das ist lange her, und damals galt noch eine Luftverkehrsordnung, in der minutiös geregelt war, wo der Pilot in Command (PIC) zu sitzen hat. Paragraf 2 Abs. 4 LuftVO a. F. bestimmte für Flugzeuge mit nebeneinander angeordneten Sitzen den linken Sitz als Platz des PIC. Schon damals war es möglich, dass der Luftfahrzeughalter eine abweichende Bestimmung vornahm. Das war dann sinnvoll, wenn ein Pilot mit Fluglehrer unterwegs war, etwa für einen Übungsflug beziehungsweise die Auffrischungsschulung. Hier konnte der Halter, also etwa der Inhaber einer Flugschule, bestimmen, dass der rechts sitzende Fluglehrer PIC ist. Seit dem 6. November 2015 haben wir eine neue Luftverkehrsordnung, bei der viele Regelungen, an die wir uns gewöhnt hatten, entfallen sind – so auch der alte Paragraf 2 LuftVO.

Die Definition des verantwortlichen Luftfahrzeugführers findet sich nunmehr in Art. 2 Nummer 100 der EU-Durchführungsverordnung 923/2012. Danach ist verantwortlicher Pilot der vom Betreiber oder in der Allgemeinen Luftfahrt vom Eigentümer für verantwortlich erklärte und mit der sicheren Durchführung eines Fluges beauftragte Pilot. Aus der in der Bundesrat-Drucksache Nr. 337/15 enthaltenen Begründung ergibt sich, dass nunmehr allein die Bestimmung durch den Betreiber oder Halter entscheidend ist und dass die neue Definition weitergehende Regelungen zur Bestimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers nicht zulässt. Was bedeutet das für Ihre eingangs gestellte Frage? Wenn Sie sich den Schlüssel vom Halter abholen, bestimmt dieser damit stillschweigend oder schlussfolgernd, dass Sie der PIC sind – und das ganz unabhängig davon, wo Sie sich im Flieger dann hinsetzen.

Sitzordnung: Links oder rechts?

Das ist unproblematisch, wenn Sie allein oder mit Schüler unterwegs sind. Auch wenn Sie einen Passagier mitnehmen, der keine Fluglizenz hat, gibt es keinerlei Zweifelsfälle. Was aber ist zu tun, wenn Sie mit einem anderen Lizenzinhaber fliegen und nach einer Zwischenlandung die Rollen tauschen wollen, also Ihr Fliegerkamerad den Rückflug übernehmen soll? Es dürfte kaum in Ihrem beiderseitigen Interesse liegen, dass Sie weiterhin PIC sind. Schon allein die Frage, wer die geflogene Zeit notieren darf, macht dann schon Probleme. Und wenn etwas schiefgeht, waren Sie der PIC. Es bleibt also nur, dass Sie sich vor Ihrem ersten Start mit dem Halter des Fliegers verständigen und mit ihm den geplanten Rollentausch besprechen. Bekanntlich kann sich der Halter eines Luftfahrzeugs strafbar machen, wenn er es zulässt, dass jemand ohne entsprechende Lizenz sein Flugzeug führt (§ 60 Abs. 1 Satz 2 LuftVG).

Am besten wird es daher sein, wenn sich der Halter auch bei Ihrem Fliegerkameraden vergewissert, dass dieser im Besitz der erforderlichen Lizenz ist. Als nächstes stellt sich die Frage, wie beweiskräftig festgehalten werden kann, dass der Halter für den Rückflug einen anderen PIC bestimmt hat. Hier bietet sich die Papierform an. Eine nur stillschweigende oder telefonische Bestimmung durch den Halter hilft unter Umständen später nicht mehr. Um im Falle eines Falles einen sicheren Beweis zu haben, empfiehlt es sich, die mit dem Halter getroffene Vereinbarung mit dem Smartphone abzufotografieren und an sich selbst oder eine Vertrauensperson zu schicken – diese könnte dann im schlimmsten Fall auch ohne Sie auf den Vertrag zugreifen.

fliegermagazin 1/2017

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