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Sprechfunkzeugnis Luftfahrt: Spaß am Reden

Ein Sprechfunkzeugnis ist – je nach Luftraum und Lizenz – zwar vorgeschrieben. Doch schon der Erwerb ist spannend und abwechslungsreich zugleich. Auch ein Upgrade lohnt sich.

Von Redaktion
Sprechfunkzeugnis Luftfahrt

Auch wenn sich mit dem Winter die für Flieger tristeste Zeit des Jahres dem Ende nähert, so dauert es noch ein wenig, bis die Hauptsaison beginnt. Warum also die Zeit nicht dazu nutzen, um sich fliegerisch weiterzubilden? Eine Möglichkeit: ein Sprechfunkzeugnis erwerben oder ein vorhandenes Funksprechzeugnis in ein höherwertigeres umwandeln. Doch der Reihe nach: Welche Sprechfunkzeugnisse gibt es eigentlich in der Luftfahrt?

Da wäre zunächst einmal das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis II (BZF II). Es berechtigt zur Durchführung von Sprechfunk nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR). Es eignet sich also insbesondere für Piloten, die nicht beabsichtigen, im Ausland zu fliegen.

Welche Sprechfunkzeugnisse gibt es in der Luftfahrt?

Wer gerne in die nicht deutschsprachige Ferne aufbrechen oder sich im Umfeld großer Airports bewegen möchte, in dem der Großteil des internationalen Flugverkehrs ja auf Englisch abgewickelt wird, für den ist das BZF I die bessere Wahl. Es erlaubt dem Inhaber, den Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache auf Flügen nach Sichtflugregeln durchzuführen. Zusätzlich zum Sprechfunkzeugnis ist eine ICAO-Sprachprüfung erforderlich. Das BZF I kann von Grund auf oder als Zusatzprüfung zum BZF II erworben werden.

Zum Fliegen auch nach Instrumentenflugregeln (IFR) muss man das Allgemeine Sprechfunkzeugnis (AZF) in Angriff nehmen. Das AZF berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks in deutscher und englischer Sprache auf VFR- und IFR-Flügen. Auch hier muss eine Sprachprüfung absolviert werden. Das AZF kann nur mit einer Zusatzprüfung erworben werden. Ein BZF I oder II muss also bereits vorhanden sein, wenn man sich für die Prüfung anmelden möchte.

Für BZF oder AZF ist keine formale Ausbildung notwendig

All das ist in der Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) festgelegt. Apropos Prüfung: Weder für BZF noch AZF ist eine formale Ausbildung nötig. Dennoch empfiehlt sich zur Vorbereitung der Besuch einer Flugschule, die Online- und/oder Präsenzunterricht anbietet. So kann man neben der Theorie auch das praktische Funken unter professioneller Anleitung üben – gleichzeitig macht ein solcher Kurs mit Gleichgesinnten meist eine Menge Spaß!

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Die Prüfung selbst besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird bei einer von nur sechs Außenstellen der Bundesnetzagentur (BNetzA) absolviert. Die Fragen für den theoretischen Teil (Multiple Choice) können online auf den Seiten der BNetzA eingesehen werden. Überraschungen bei der Prüfung sind damit ausgeschlossen. Der theoretische Teil von BZF I und II entfällt, wenn zuvor eine Theorieprüfung zum Erwerb eines Luftfahrerscheins bei einer Landesluftfahrtbehörde absolviert und in allen Teilen bestanden wurde.

Sprechfunkzeugnis Luftfahrt: Was ist mit BZF E und AZF E gemeint?

Bei BZF I und II besteht die praktische Prüfung aus der Vorbereitung sowie Durchführung eines simulierten Ab- und Anflugs von beziehungsweise auf einen kontrollierten Flughafen nach Sichtflugregeln. Dabei müssen die Sprechfunkverfahren auch für Not- und Dringlichkeitsverfahren korrekt angewendet werden. Bei der praktischen AZF-Prüfung wird ein Flug zwischen zwei Verkehrsflughäfen nach Instrumentenflugregeln simuliert. Eine entsprechende Flugvorbereitung inklusive der simulierten Aufgabe eines Flugplans gehört ebenfalls zur Prüfung.

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Weniger bekannt sind die Sprechfunkzeugnisse BZF E und AZF E, mit denen nur auf Englisch gefunkt werden darf. Man erhält sie zum Beispiel ohne weitere Prüfung bei Vorweis bestimmter US-Lizenzen, wenn man noch kein deutsches Funksprechzeugnis hat.

Den Winter nutzen und ein Sprechfunkzeugnis erwerben

Wer »nur« mit einem Luftsportgerät oder einem Segelflugzeug in Deutschland unterwegs ist und die Lufträume B, C und D meidet, braucht übrigens nicht zwingend ein Sprechfunkzeugnis.

In jedem Fall ist der Erwerb oder die Erweiterung eines Sprechfunkzeugnisses aber eine sinnvolle Weiterbildung mit Spaßgarantie.

Text: Martin Schenkemeyer

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