NEWS

/

Ärger um künftige Anfluggebühren

Flugzeuge unter zwei Tonnen sollen künftig an Regionalflughäfen und Flugplätzen mit AFIS-Dienst für jeden Anflug zahlen.

Von Redaktion
EDAZ
Der Flugplatz Schönhagen ist von der Neuregelung betroffen. Foto: Flugplatz Schönhagen

Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“ – so lässt sich treffend eine Gesetzesänderung beschreiben, die der Deutsche Bundestag kürzlich beschlossen hat und die Piloten bereits ab 1. September mit zusätzlichen Kosten treffen könnte.

An- und Abfluggebühren für die Leistungen der Flugsicherung gibt es bisher bereits an den 16 internationalen Verkehrsflughäfen Deutschlands. Alle anderen Flugplätze mit Instrumentenflugbetrieb mussten den Aufwand für die Bereitstellung der Dienste der Flugsicherung bislang selbst tragen; sie konnten diese zum Beispiel über die Landegebühren abdecken. Das gilt für Regionalflughäfen mit Kontrollzone wie etwa Augsburg, aber auch für unkontrollierte Plätze wie Schönhagen, die eine RMZ haben und AFIS-Dienste vorhalten.

Die 16. Änderung des Luftverkehrsgesetzes sollte nun diese kleineren Flugplätze finanziell entlasten. Paragraph 27d, Absatz 1a führt auch für sie eine entsprechende Gebühr für An- und Abflug ein – unabhängig davon, ob nach VFR oder IFR geflogen wird.

Die Gesetzesänderung dafür ist mit Wirkung vom 7. Juli 2021 bereits erfolgt, bereits ab 1. September 2021 sollen die Gebühren berechnet werden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat deshalb im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine geänderte Kostenverordnung erstellt. „Allerdings hat man es versäumt, sich hierzu mit den Pilotenverbänden wie dem DAeC, dem DULV oder der AOPA-Germany abzustimmen“, so die AOPA.

In seiner derzeitigen Form erweist der Verordnungsentwurf den Flugplätzen, für deren Unterstützung er gedacht war, nämlich einen Bärendienst: Denn eine ursprünglich geplante Befreiung von der Gebührenpflicht von Flugverkehr unter zwei Tonnen wurde kurz vor der Verabschiedung gestrichen. Formaljuristische Gründe sollen hierfür verantwortlich sein. Ein Anflug beispielsweise mit einer Cessna 172 wird demnach künftig 9,12 Euro kosten – auch Ausnahmeregelungen für Schul- und Platzrundenbetrieb finden sich bislang nicht in dem Entwurf des BAF.

Wer es genau wissen will: Die Formel für die Gebührenberechnung lautet:  (MTOM /50)0,7x130,75 Euro (Einheit der MTOM: t)

Die befürchtete Folge: VFR-Verkehr und Flugschulbetrieb könnte sich zu benachbarten Plätzen verlagern, die keine Anfluggebühr erheben . Die Abwanderung dieser Kunden würde damit die Erlössituation der betroffenen Plätze erheblich verschlechtern statt sie zu verbessern. Denn der Sichtflugbetrieb macht an solchen Plätzen bislang zwischen 80 und mehr als 90 Prozent des Verkehrs aus. Der Deutsche Aero Club (DAeC) sieht in einem Brief an das Bundesverkehrsministerium in den neuen An- und Abfluggebühren sogar eine verfassungswidrige Sonderabgabe für VFR-Verkehr – schließlich seien für diesen die Flugverkehrsdienste nicht eingeführt worden und er nehme diese auch nicht in Anspruch.

 „Die Einführung der neuen Flugsicherungsgebühren muss sofort gestoppt werden, bis ein für alle beteiligten Seiten tragfähiges und akzeptables System entwickelt worden ist“, fordert deshalb die AOPA und ist sich darin mit den anderen Pilotenverbänden DAeC und DULV sowie den betroffenen regionalen Flugplätzen einig.

Schlagwörter
  • Landegebühren
  • Anfluggebühren
  • BAF
  • AOPA