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Anklage nach tödlichem Flugunfall auf der Wasserkuppe

Fast eineinhalb Jahre nach dem Landeunfall einer Cessna auf der Wasserkuppe hat die Staatsanwaltschaft den Piloten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Von Redaktion
Unfall Wasserkuppe
Beim Landeunfall der Cessna 172 auf der Wasserkuppe wurde eine Frau und ihre zwei Kinder getötet Foto: picture alliance/Martin Engel/Osthessen-News/dpa

Am 14. Oktober 2018 war die mit vier Personen besetzte Cessna F 172N bei einem misslungenen Durchstartmanöver während der Landung auf der Wasserkuppe über die Bahn hinausgeschossen. Sie hatte eine Schranke an der Flugplatzgrenze durchbrochen und dahinter mehrere Zuschauer erfasst. Eine 39 Jahre alte Frau und ihre zwei Kinder wurden getötet, weitere Personen verletzt.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Fulda wirft dem 57 Jahre alten Piloten nun fahrlässige Tötung und fahrlässige Gefährdung des Luftverkehrs vor. Das Landgericht entscheidet jetzt über die Zulassung der Klage und einen Prozess.

Zur Begründung gibt die Staatsanwaltschaft an, der Pilot aus Ludwigshafen habe seine Sorgfaltspflichten nicht ausreichend beachtet und dadurch den Tod der drei Menschen verschuldet. Die mit vier Personen besetzte Maschine sei beim Flug von Mannheim in die Rhön überladen gewesen. Tatsächlich errechnet die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in ihrem Zwischenbericht (ab Seite 21 des PDF-Dokuments) eine Landemasse von 1067 Kilogramm. Erlaubt wäre eine MTOM von 1043 Kilo, die Maschine war also bei der Landung um 24 Kilo zu schwer. Die Staatsanwaltschaft spricht nun von einer Überladung um 32 Kilogramm. Eine Überprüfung der Weight & Balance habe sich, so die Ankläger, angesichts der Beladung mit vier erwachsenen Personen förmlich aufgedrängt.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Piloten außerdem vor, den vorgegebenen Landeanflug verkürzt zu haben und viel zu schnell gewesen zu sein. Die Wetterbedingungen am Unfalltag waren optimal. Technische Störungen wurden von der BFU nicht festgestellt. Zeugen hatten beobachtet, dass die Cessna in Höhe der Halbbahnmarkierung noch „mannshoch“ über der Piste geflogen sei. Dann entschied sich der Pilot offenbar zum Durchstarten. Es wurde beobachtet, dass das Flugzeug keine Höhe über der leicht ansteigenden Bahn gewann. Schließlich berührte die Skyhawk 70 Meter hinter dem Pistenende erstmals den Boden. Es kollidierte mit zwei Schrankeneinrichtungen einer dort verlaufenden Straße und erfasste anschließend die drei getöteten Personen bei noch laufendem Propeller.

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