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Fliegen ohne Flugleiter: Die NfL ist da!

Das Verkehrsministerium hat die lang erwarteten Grundsätze zum Fliegen ohne Flugleiter veröffentlicht. Sie enttäuschen leider.

Von Thomas Borchert
Eggersdorf
Landegebühr und Hauptflugbuch - so einfach ist das in Eggersdorf Bild: Gernot Krämer

Mit den NfL 2024-1-3106 hat das Bundesverkehrsministerium die seit einem Jahr erwarteten Grundsätze für das Fliegen ohne Flugleiter (FoF) veröffentlicht. Verbände und Initiativen, die dafür jahrelang gekämpft haben, zeigen sich enttäuscht. Das Ergebnis bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.

„Grundsätze über die Betriebsleitung auf Landeplätzen und Segelfluggeländen ohne Flugverkehrsdienste“ heißt das Papier genau – und zeigt damit schon mal einen riesigen Vorteil: Mit dem leidigen Begriff „Flugleiter“ soll endlich Schluss sein. Stattdessen heißt es nun „Betriebsleiter“. Seit seiner Einführung missverstehen viele Piloten die Bezeichnung Flugleiter dahingehend, dass die betreffende Person eben Flüge leitet, also den Verkehr lenkt. Genau das dürfen und können Flugleiter aber nicht. Aus dem Missverständnis entsteht oft eine Umkehr der Verantwortung – Piloten geben sie mehr oder weniger bewusst an den Flugleiter ab.

Statt Fliegen ohne Flugleiter nun ohne Betriebsleiter

Dem zumindest könnte der neue Begriff nun ein Ende setzen. Doch ansonsten bezeichnet etwa die AOPA-Germany das Papier als „den kleinsten gemeinsamen Nenner“ der beteiligten Landesluftfahrtbehörden. Denen steht weiterhin zu, die in der NfL beschriebenen Grundsätze zu ignorieren und die Einsetzung eines Betriebsleiter zu verlangen. Ob so das Fliegen ohne Flugleiter, das nun wohl eher Fliegen ohne Betriebsleiter (FoBL?) heißen sollte, eine Chance hat, muss die Praxis zeigen. Offenbar wurden alle noch so extremen Bedenken in den Grundsätzen mit berücksichtigt, anstatt sich auf eine weitergehende gemeinsame Regelung zu verständigen.

Letztlich hängt nun die Umsetzung von den Flugplätzen ab. Sie müssen, wenn sie Fliegen ohne Flugleiter umsetzen wollen, entsprechende Konzepte entwickeln und deren Genehmigung beantragen. Dann wird sich zeigen, wie und vor allem wie unterschiedlich die Landesluftfahrtbehörden mit der neuen Vorschrift umgehen.

Austausch über die Erfahrungen mit Fliegen ohne Flugleiter

Dabei sollten sich die Plätze unbedingt vernetzen und ihre Erfahrungen austauschen. Hilfreich ist dabei die Initiative Fliegen ohne Flugleiter von Guido Frey, der auch Beispielkonzepte entwickelt hat. Auch die AOPA-Germany ist eine hilfreiche Anlaufstelle.

Immer wieder muss betont werden: Es geht je nach Situation gar nicht unbedingt darum, den Betriebsleiter rund um die Uhr abzuschaffen. Stattdessen kann es sich für viele Plätze lohnen, wenn zu Randzeiten früh morgens oder spät abends sowie an Wochentagen mit wenig Flugverkehr niemand Dienst tun muss. Guido Frey erklärt immer wieder: Die Anträge sollten dennoch möglichst weitgehend und am besten gänzlich auf einen Flugleiter verzichten. Dem Platzbetreiber steht es dennoch frei, jederzeit einen Betriebsleiter einzusetzen, wenn er es wünscht.

Im fliegermagazin #7.2024, das am 14. Juni erscheint, werden wir ausführlich über die neuen NfL und die Umsetzung der Grundsätze berichten.

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Über den Autor
Thomas Borchert

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.

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