Flugplatz Schönhagen: IFR-Anflüge jetzt ohne PPR
Vom 20. Februar an ist für IFR-Anflüge auf Schönhagen bei Berlin (EDAZ) kein vorheriges PPR mehr erforderlich.

Der Flugplatz Schönhagen (EDAZ), einer der wichtigsten Verkehrslandeplätze für die Allgemeine Luftfahrt in Deutschland, führt eine bedeutende Änderung im Betriebsablauf ein. Vom 20. Februar an sind IFR-Anflüge (Instrument Flight Rules) ohne vorherige Genehmigung (PPR – Prior Permission Required) möglich. Diese Neuerung wird die Flexibilität für Pilotinnen und Piloten deutlich erhöhen und den Anflug unter wechselnden Wetterbedingungen erleichtern.
Bisher mussten IFR-Anflüge auf dem Flugplatz Schönhagen vorab angemeldet und genehmigt werden – nicht am Flugplatz, sondern bei der Flugsicherung in Bremen, die damit das Flow Management auch mit Bezug auf den nahen Flughafen BER kontrollieren wollte. Diese PPR-Regelung führte insbesondere bei kurzfristigen Wetteränderungen oder unvorhergesehenen Planänderungen zu Einschränkungen für Pilotinnen und Piloten. Mit der neuen Regelung können Anflüge nach Instrumentenflugregeln nun ohne vorherige Anmeldung erfolgen, sofern der reguläre Flugbetrieb dies zulässt.
Wichtige Neuerung für IFR-Piloten am Flugplatz Schönhagen
Der Betreiber des Flugplatzes hebt hervor, dass die neue Regelung eine Verbesserung der Erreichbarkeit darstellt. IFR-Verfahren sind insbesondere für Geschäftsreisende, Charterflüge und Schulungsbetriebe relevant, die auf eine zuverlässige Verfügbarkeit angewiesen sind. Die Änderung bedeute eine größere Planungsfreiheit und mache Schönhagen zu einer noch attraktiveren Alternative für die Allgemeine Luftfahrt. Bislang genehmigte die DFS maximal zwei An- und Abflüge pro Stunde aus EDAZ.
Schönhagen ist mit einer 1550 Meter langen befestigten Start- und Landebahn sowie modernen Anflugsystemen ausgestattet. Das Instrumentenanflugverfahren ist ein GPS-basierter RNP Approach auf die Piste 25.
Flugplatz Schönhagen als Vorbild für andere Plätze?
Viele kleinere Verkehrslandeplätze mit Instrumentenanflugverfahren bestehen bislang auf eine vorherige Anmeldung, um den Flugverkehr besser koordinieren zu können. Schönhagen könnte mit dieser Maßnahme als Vorbild für andere Flugplätze dienen, die ihre Infrastruktur für den Instrumentenflug verbessern möchten.
Pilotinnen und Piloten, die den Flugplatz Schönhagen anfliegen möchten, müssen sich dennoch im Vorfeld mit den geltenden Verfahren vertraut machen und die aktuellen NOTAMs (Notices to Airmen) prüfen, um über kurzfristige Änderungen informiert zu sein.
Fazit
Die neue Regelung am Flugplatz Schönhagen ist eine positive Entwicklung für die Allgemeine Luftfahrt. Die Erleichterung für IFR-Anflüge ohne PPR schafft mehr Flexibilität und verbessert die Planbarkeit für Pilotinnen und Piloten. Wer also zukünftig Schönhagen anfliegen möchte, kann sich über einen noch komfortableren und zugänglicheren Betrieb freuen.
Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.
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