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Fristverlängerung für Piloten wegen Corona

Wegen der Corona-Krise gewähren die Behörden Fristverlängerungen für Medicals, Berechtigungen und mehr. Es kommt aber auf die Details an

Von Redaktion
Lizenzen
Der Ablauf von Berechtigungen und Medicals wird in der Corona-Krise verlängert Foto. Christina Scheunemann

Wieder einmal haben es die deutschen Behörden leider geschafft, eine eigentlich ganz einfache Regelungsvorgabe der EASA für Piloten maximal verwirrend zu gestalten. Und wieder einmal wurden die Regeln von deutschen Behörden ohne Not über die europäische Vorgabe hinaus verschärft. Der Reihe nach:

Der Vorschlag der EASA für alle Mitgliedsstaaten lautete, für Klassenberechtigungen, Medicals, Prüferberechtigungen, IFR-Berechtigungen und vieles mehr, die im Zeitraum vom 31. März bis 31. Juli 2020 ablaufen, die Gültigkeit unbürokratisch um vier Monate zu verlängern. Das hat zum Beispiel Österreich genau so getan. Auch das LBA hat entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Die auf Lizenzen bezogene Verfügung gilt zum einen für alle Lizenzen, die beim LBA geführt werden – also zum Beispiel für Inhaber von IFR-Berechtigungen. Und sie gilt andererseits für alle flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisse, von Piloten oft kurz Medicals genannt.

Inzwischen haben auch die Landesluftfahrtbehörden für die bei ihnen geführten PPL-Lizenzen entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Allerdings haben sie dabei, offenbar auf Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), zwei gravierende Einschränkungen hinzugefügt: Die Verlängerung gilt nur für Flüge innerhalb Deutschlands sowie ohne Fluggäste! Die AOPA-Germany versucht, das BMVI zur Rücknahme dieser Einschränkung zu bewegen, um deutschland- und europaweit einheitliche Verhältnisse zu schaffen.

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Wie beim Deutschen Ultraleichtflugverband zu lesen ist, gelten die Regeln für die Ausübung der Rechte einer unbeschränkt gültigen UL-Lizenz nach wie vor. Die Verlängerung der Medical-Fristen kommt auch für UL-Piloten zum Tragen. Die Allgemeinverfügungen beziehen sich auch auf die Fristen für in der Ausbildung befindliche Piloten. Die jeweils zutreffende Allgemeinverfügung ist als Ausdruck vom Piloten mitzuführen. An der Verlängerung von Jahresnachprüfungs-Intervallen für Flugzeuge wird offenbar gearbeitet.

Wichtig für Inhaber von US-Lizenzen: Zwar hat auch die US-Luftfahrtbehörde FAA die Regeln bezüglich des Medicals geändert – allerdings nur für die Ausübung der Rechte der Lizenz innerhalb der USA.

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