Geht’s auch ohne Hauptflugbuch?
Die Pflicht für Start- und Landeaufzeichnungen basiert auf einem Gesetz von 1936. Luftfahrt-Aktivist Guido Frey will das ändern.
Egal ob internationaler Verkehrsflughafen mit Sicherheitsbereich oder Sonderlandegelände auf der kleinen Wiese, das Hauptflugbuch findet sich überall. Damit einher geht die Aufgabe, recht umfangreiche Daten über Flugzeug, Pilot und Insassen zu erfassen. Rechtliche Grundlage für die Datenerhebung ist der § 70 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Dieser stammt von 1936 und hatte unter anderem den Hintergrund, „Reichsflucht“ zu verhindern. Im Paragraphen wird interessanterweise nicht gefordert, Start- und Landezeiten festzuhalten. Bis heute haben wir Pilotinnen und Piloten uns an die Aufzeichnungen gewöhnt.
Doch ist die Datensammelwut noch zeitgemäß? Schließlich werden exakt die gleichen Informationen im Bordbuch des Luftfahrzeugs und im Flugbuch des Luftfahrzeugführers erfasst. Flugwege lassen sich außerdem, zumindest beim Motorflug, durch das Tracken von Radardaten nachvollziehen. Für das Zahlen von Landeentgelten sind viele der Daten schlichtweg überflüssig. Beim Fliegen ohne Flugleiter funktioniert die Bezahlung schließlich auch. Einige Plätze verzichten sogar auf Landegebühren und bitten die Flieger-Community, doch gerne Serviceleistungen wie die Tankstelle oder Gastro zu nutzen.
Weg mit dem Hauptflugbuch
Guido Frey ist aktiver Privatpilot und vielen in der Flieger-Community gut bekannt. Denn er gründete die „Interessengemeinschaft Fliegen ohne Flugleiter“ und hat dazu beigetragen, das System in Deutschland zu etablieren. Jetzt startet er einen neuen Versuch, den Flugbetrieb zu vereinfachen. Sein Ziel ist die Abschaffung des Hauptflugbuches für alle Plätze – ausgenommen Verkehrsflughäfen.
Dafür führt er drei zentrale Argumente an: Die Daten wurden in der Vergangenheit von Behörden äußerst selten benötigt. Die Erfassung bindet Personal, was vor allem bei ehrenamtlich betriebenen Plätzen ärgerlich ist. Die Datenerhebung widerspricht gültigem Recht zum Datenschutz – zum Beispiel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wie die Idee bei Verbänden und Behörden ankommt, fragt das fliegermagazin Guido Frey im Interview.

Bürokratieabbau – Dafür gibt es natürlich ein Gesetz!
Wie ist die Idee entstanden, das Hauptflugbuch abschaffen zu wollen?
„Wir haben bei uns in Paderborn-Haxterberg das Fliegen ohne Flugleiter. Die Piloten machen das auch super mit. Es gibt keine Zechpreller. Was unserem Geschäftsführer aber aufgefallen ist: Während die Landemeldung fast immer eingetragen ist, fehlt ab und zu die Startzeit beim Wieder-nachhause-Fliegen. Das ist ja auch nachvollziehbar. Ich habe mir die Frage gestellt: Wozu braucht man das überhaupt? Dann kam ich auf den wunderbaren Paragrafen 70 im Luftverkehrsgesetz, in dem auch steht, wer die Daten nutzen darf. Da dachte ich mir: Die Regel ist 90 Jahre alt, da frage ich bei den zuständigen Behörden mal nach. Ich habe dann viele Informationsfreiheits-Anfragen verschickt.“
Und das Ergebnis?
„Es gab bundesweit pro Jahr nur 226 Datenabfragen aus dem Hauptflugbuch, wovon überhaupt nur vier in ein Strafverfahren mündeten. Rund 100 Abfragen konzentrierten sich auf eine einzelne Landesluftfahrtbehörde, die wohl gehäuft Anzeigen von einem Anwohner bekommt, der mit Flightradar24 die Höhen in einer bestimmten Platzrunde kontrolliert.“
Für den Pilotennamen hätten aber Radardaten oder das Bordbuch gereicht, oder?
„Genau dieses Argument nutze ich auch. Die Datenschutz-Grundverordnung fordert Datenminimierung. Daten, die bereits an anderer Stelle erhoben werden, dürfen nicht noch einmal abgefragt werden.“
Du bist mit der Datenauswertung deiner Untersuchung zu den Verbänden gegangen. Wie ging es dann weiter?
„Ich habe mit der AOPA, dem DAeC, dem DULV und der IDRF Kontakt aufgenommen. Die Verbände waren sofort mit im Boot und haben einen Gesetzesvorschlag formuliert. Der ging dann ans Bundesverkehrsministerium. Dort reagierte man vorsichtig positiv. Unser Vorschlag sollte in das Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich eingebracht werden. Aber plötzlich hieß es von Seiten der einiger Bundesländer: Nein, wir brauchen das Hauptflugbuch unbedingt.“
Was waren da denn die Argumente?
„Da kamen Argumente wie: Anhand der korrekten Führung des Hauptflugbuches können wir die erfolgreiche Selbstorganisation eines Flugplatzhalters erkennen. Oder: Wir benötigen das zur Früherkennung sicherheitsrelevanter Muster. Wobei meine Rückfrage ergab, dass eine solche Analyse bislang noch nie erfolgt ist. Noch ein Argument ist: Wir brauchen das, um internationale Auskünfte erteilen zu können. Die Weitergabe von Daten an andere Staaten ist aber in § 70 LuftVG gar nicht geregelt.“
Wie sind denn die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern?
„Es ist kompliziert. Beim Luftrecht ist das Bundesverkehrsministerium zuständig. Es ist aber wie die Geschichte mit dem Kaninchen und der Schlange. Die Länder sagen, der Bund muss eine Vorgabe machen und der Bund will die Länder nicht übergehen. Jede Seite sieht sich als Kaninchen, das auf die Schlage starrt. Dazu kommt noch: Das Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich umfasst nicht nur die Luftfahrt. Da stehen beispielsweise auch Paragrafen zum Führerschein drin und damit müssen die Länder wieder zustimmen.“
Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge?
„Es liegen bei fast allen Datenschutzbeauftragten der Länder Beschwerden von Betroffenen gegen die Datenerfassung im Hauptflugbuch vor. Außerdem versuche ich über die Verbände, einen gemeinsamen Termin im Bundesverkehrsministerium zu bekommen. Ich weiß auch, einige Landesluftfahrtbehörden unterstützen unseren Vorstoß durchaus.“
Was können Pilotinnen und Piloten tun, um das Projekt „Hauptflugbuch abschaffen“ zu unterstützen?
„Kontaktieren Sie Ihren Bundestagsabgeordneten und Landtagsabgeordneten. Tenor: Wir sind ein Flugverein. Wir haben folgende Bürde: Dieses Hauptflugbuch, das nervt uns. Das kostet Zeit, das kostet Ehrenamt. Machen Sie sich als Abgeordneter gerne dafür stark, dass das Ganze abgeschafft wird. Das ist insofern jetzt noch ein bisschen schwierig, weil das Thema aktuell noch nicht im Bundestag liegt. Aber fragen Sie doch mal nach, warum.“
Alles Details zum Projekt Hauptflugbuch abschaffen
Gemeinsam mit den Verbänden entwickelte Guido Frey einen Gesetzesvorschlag, der den § 70 LuftVG ersetzen soll. Außerdem hat er die Ergebnisse seiner Behördenanfragen und die Kommunikation mit den Ämtern auf der Plattform Zenodo veröffentlicht. Das Dokument zeigt auch, wie selten die Daten bislang überhaupt abgefragt wurden. Hoffen wir also auf Bürokratieabbau. Damit die Privatfliegerei unkomplizierter wird.

Dirk M. Oberländer, Jahrgang 1975, verbrachte seine Jugend beim Segelfliegen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg. Später folgte der Abschied vom Schieben und Umstieg zum Ultraleicht-Fliegen. Die zweite große Leidenschaft, das Schreiben, brachte Dirk zu Stadtmagazinen, Tageszeitungen, Kundenmedien und in die wunderbare Welt der Werbung. Immer mit einem Faible für Technik und die Menschen dahinter. So war es nur eine Frage der Zeit, bis der studierte Kultur- und Medienmanager beim fliegermagazin landete. Am Boden ist Dirk bevorzugt mit Laufschuhen und Rad unterwegs – im Urlaub auch gern mal mit Zelt in Richtung Süden.

