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Neue Sprechfunkverfahren: Jetzt gilt „Radio“ statt „Info“

Die neue NfL für Sprechfunkverfahren bringt gravierende Änderungen mit sich: Plätze mit „Info“-Rufzeichen sollen ab sofort als „Radio“ gerufen werden. Was ändert sich noch?

Von Thomas Borchert
Sprechfunk

Am 7. Februar hat die DFS Nachrichten für Luftfahrt (NfL) mit der Nummer NfL2023-1-2726 veröffentlicht. Darin werden die Sprechfunkverfahren in Deutschland in der aktuell geltenden Form veröffentlicht. Das 105-seitige Dokument enthält wichtige Neuerungen. Vor allem den Wechsel des Rufzeichens von „Info“-Plätzen.

Im Abschnitt 34 der NfL ist nunmehr festgelegt, dass Flugplätze ohne Flugverkehrsdienst durch den Flugleiter an unkontrollierten Flugplätzen ohne AFIS-Anbieter künftig als Zusatz zu ihrer Kennung RADIO heißen sollen, nicht mehr INFO. Künftig würde man also zum Beispiel „Uetersen RADIO“ rufen, nicht „Uetersen INFO“. Dies bedeutet eine Angleichung an internationale, von der ICAO vorgegebene Standards.

Neue Sprechfunkverfahren: Möglicherweise Verwirrung in einer Übergangsphase

Wie bisher bleibt es dabei, dass Flugplätze mit AFIS-Dienst (das sind meist die mit IFR-Anflugverfahren, etwa Schönhagen) als INFORMATION gerufen werden („Schönhagen INFORMATION“). Ebenso wie der Fluginformationsdienst („Langen INFORMATION“).

In einer Übergangsphase wird es hier etwas Verwirrung geben, weil die Rufzeichen für viele Plätze in der AIP vorerst weiterhin mit „INFO“ angegeben sind. So auch das „offizielle“ Rufzeichen in der Frequenzurkunde der Bodenfunkstelle. Dennoch ist die NfL klar: Kleine Flugplätze sollen künftig RADIO heißen, wie in vielen anderen Ländern auch. Auch das BAF hat nun klargestellt, das „Radio“ ab sofort zu verwenden ist.

Comeback: Flugzeugtypen dürfen Rufzeichen hinzugefügt werden

Eine weitere wichtige und sinnvolle Neuerung: Es ist nun wieder erlaubt, den Flugzeugtyp zum Rufzeichen hinzuzufügen. Damit wird anderen Teilnehmern am Funkverkehr klar, nach was für einem Flugzeug sie Ausschau halten müssen und mit welchen Geschwindigkeiten zu rechnen ist.

Es ist laut NfL offiziell erlaubt, „Cessna D-EABC“ statt nur „D-EABC“ zu sagen. Abgekürzt wäre das dann „Cessna BC“. Vor einigen Jahren war diese Möglichkeit der Rufzeichenbildung aus der NfL entfernt worden, nun ist sie wieder enthalten.

Die neue NfL sollte sich in Kürze auch im Teil GEN 3.11 der AIP wiederfinden. Dort ist noch die alte Version zu sehen. Auch kann die NfL als PDF telefonisch bei AIS abgefragt werden, die Datei wird dann per E-Mail zugesandt.

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Über den Autor
Thomas Borchert

Thomas Borchert begann 1983 in Uetersen mit dem Segelfliegen. Es folgte eine Motorsegler-Lizenz und schließlich die PPL in den USA, die dann in Deutschland umgeschrieben wurde. 2006 kam die Instrumentenflugberechtigung hinzu. Der 1962 geborene Diplom-Physiker kam Anfang 2009 vom stern zum fliegermagazin. Er fliegt derzeit vor allem Chartermaschinen vom Typ Cirrus SR22T, am liebsten auf längeren Reisen und gerne auch in den USA.

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