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Teuer für ULs: Einflug in die Schweiz

Zur neuen Flugsaison sei daran erinnert, dass die Schweiz für den Einflug ausländisch registrierter Luftsportgeräte eine Sonderbewilligung verlangt.

Von Redaktion
Schweiz
Schön, aber hindernisreich: Fliegen in der Schweiz wird ausländischen ULs erschwert Foto: Michael Weinmann

Die aktuelle Regelung gilt seit August 2021. Der Antrag auf die Sonderbewilligung muss spätestens zwei volle Werktage vor Beginn des beabsichtigten Flugs beim schweizerischen Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL eingegangen sein. Die Bewilligung kostet 260 Franken. Möglich sind Einflüge nur mit Mustern, die nach LTF-UL (deutsch) oder BCAR-Section S (britisch) zugelassen sind.

Pro Kalenderjahr beträgt die maximale Nutzung des Schweizer Luftraums 60 Tage. Diese können auch gestückelt aufs Jahr verteilt sein. Personen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz (unabhängig von ihrer Nationalität) dürfen mit einem deutsch registrierten UL und deutscher UL-Lizenz nicht in die Schweiz einfliegen. Piloten, die einen in der Schweiz gültigen PPL besitzen, können aber eine schweizerische UL-Lizenz beantragen. Diese berechtigt dann zum Einflug in die Schweiz mit einem deutsch registrierten UL.

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