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Unterschätztes Risiko: Wie gefährlich sind Drohnen für Flugzeuge?

Ob beim Abflug von einem Flugplatz, beim Rundflug über der Heimatstadt oder im niedrigem Reiseflug – Drohnen tauchen immer häufiger im Blickfeld von Piloten auf.

Von Martin Schenkemeyer Fliegermagazin bei Google bevorzugen
KI-Bild einer Drohne, die vor Flugzeugfenster fliegt
Ein Anblick, der Angst macht Zum Glück hier nur KI-generiert – die gefährliche Annäherung von Drohne und Flugzeug auf Platzrundenhöhe. Bild: Chat GPT KI-Bild einer Drohne, die vor Flugzeugfenster fliegt

Noch ist eine solche Sichtung kein Alltag für jeden Flieger, doch die Tendenz ist eindeutig: Die Deutsche Flugsicherung (DFS) registrierte von Januar bis April dieses Jahres 108 Fälle, in denen Drohnen zivilen Flugzeugen oder Luftverkehrseinrichtungen gefährlich nahekamen – die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Auch die fliegermagazin-Redaktion hat das Problem hautnah erlebt: Unterhalb des Frankfurter Luftraums C in der Nähe des Egelsbacher Meldepunktes Echo, unterflog uns eine Hobbydrohne mit einem Höhenabstand von nur 100 Fuß – denkbar knapp. Es war eine von drei (!) Drohnensichtungen auf der letzten Leserreise.

Die meisten Drohnen, denen man als Pilot begegnet, sind Consumer-Multicopter. Die Geräte wiegen einige hundert Gramm, sind erschwinglich, einfach zu bedienen und für jedermann erhältlich. Etwas schwerere Modelle bringen bis zu zwei Kilogramm auf die Waage und sind häufig bei gewerblichen Nutzern – Filmproduktionen, Vermessungsbüros oder Landwirten – anzutreffen. Drohnen bis 25 Kilogramm Masse, etwa für Inspektionsmissionen oder Lieferanwendungen, gehören zur schweren Klasse und kommen im Alltag noch selten vor.

Fliegende DrohneFliegende Drohne
Gefährliches Spielzeug: Drohnen sind vor allem im Bereich um Flugplätze ein potenzielles Risiko für den Flugverkehr. Bild: SINKY/CC-ASA 4.0

Drohnen als Gefahr für Piloten

Wer denkt, eine ein Kilogramm schwere Drohne sei für ein Flugzeug ungefährlich, irrt gewaltig. Forscher der University of Dayton haben in Crashtests nachgewiesen, dass ein handelsüblicher Quadrocopter tiefer in einen Tragflügel eindringt als ein Vogel gleichen Gewichts – und dabei den Hauptholm beschädigen kann.

Der Grund: Drohnen bestehen aus starren Materialien wie Kunststoff und Metall, darunter Motoren und Lithium-Akkus, die sich beim Aufprall nicht verformen wie ein Lebewesen. Auch die Deutsche Flugsicherung betont seit Jahren, dass Drohnen unter Umständen größere Schäden anrichten können als Vögel. Eine Kollision mit dem Triebwerk, der Windschutzscheibe oder der Tragfläche kann im schlimmsten Fall zu schweren Verletzungen oder zum Kontrollverlust führen. Doch der Reihe nach.

Drohnen werden von Lufthansa genutztDrohnen werden von Lufthansa genutzt
Kommerzieller Luftfahrteinsatz: Drohnen können zum Beispiel Großflugzeuge in der Wartung inspizieren. Bild: Lufthansa Technik

Wer fliegt da eigentlich die Drohnen?

Die Antwort ist: Nahezu jeder. Hobbyfotografen, die ihr Urlaubsvideo aufpeppen wollen, Immobilienmakler, die Luftaufnahmen für Exposés brauchen, Landwirte, die ihre Felder kontrollieren, sowie Polizei und Feuerwehr, die Drohnen zu Einsatzzwecken nutzen. Die Zahl der registrierten Drohnenpiloten in Deutschland geht in die Hunderttausende. Die gute Nachricht: Die meisten von ihnen meinen es nicht böse und die Szene agiert immer professioneller.

Die schlechte: Gutgläubigkeit schützt nicht vor Kollisionen. Viele Freizeitpiloten unterschätzen entweder die Höhe, in der sie fliegen, oder sie wissen schlicht nicht, dass sich in ihrem Luftraum bemannter Verkehr befindet. Dabei gilt eine klare Regel: Drohnenpiloten müssen bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen. Ob und wie schnell ein Fernpilot am Boden ein Flugzeug überhaupt wahrnimmt und rechtzeitig reagiert, steht auf einem anderen Blatt.

Mann hält Drohne in der HandMann hält Drohne in der Hand
Klar geregelt: Für Hobbydrohnen gilt ein Höhenlimit von 120 Metern über Grund. Geflogen werden darf nur im Sichtbereich des Drohnenpiloten. Doch daran hält sich nicht jeder. Bild: Felix Kästle

Welche Regeln gelten für Drohnen?

Die EU hat mit ihrer Drohnenverordnung (EU-Verordnung 2019/947) einen risikobasierten Rahmen geschaffen, der seit 2024 vollumfänglich gilt und grundsätzlich für alle Drohnenpiloten in Deutschland verbindlich ist. Eine Ausnahme bilden lediglich Mitglieder anerkannter Modellflugverbände wie DMFV oder MFSD, die unter einer nationalen Sonderregelung nach Artikel 16 der Verordnung mit gewissen Erleichterungen fliegen dürfen. Drohnen werden dabei in die Klassen C0 (unter 250 g) bis C6 (unter 25 Kilogramm) eingeteilt – je nach Gewicht und Risikopotenzial.

In der sogenannten »Offenen Kategorie«, dem Spielfeld der meisten Hobbydrohnen, gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund im unkontrollierten Luftraum. Der Betrieb außerhalb der Sichtweite des Fernpilotens ist dort grundsätzlich verboten. Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden. Ab 250 Gramm Masse oder bei Kameradrohnen besteht Registrierungspflicht beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

App TraX warnt vor DrohnenApp TraX warnt vor Drohnen
Apps schaffen Sicherheit: Die App TraX Enterprise zeigt Drohnen mit Remote ID-, ADS-B- oder FLARM- Sender und warnt vor Kollisionen. Bild: Droniq

Wann wird es gefährlich?

Rund um Flugplätze und innerhalb von Kontrollzonen gelten geografische Gebiete (Geozonen), in denen Drohnenflüge eingeschränkt oder verboten sind beziehungsweise einer Genehmigung bedürfen. Alle diese Gebiete sind auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul.de) einsehbar. Für Drohnenflüge innerhalb einer Kontrollzone ist zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe des zuständigen Towers erforderlich. Das klingt umfassend – und ist es auf dem Papier auch. Die Praxis zeigt jedoch, dass Verstöße schwer zu verfolgen sind und die Dunkelziffer hoch ist.

Immerhin: Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und können mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Für Piloten gilt die unbequeme Wahrheit: Als Luftfahrzeugführer hat man kaum eine Chance, eine kleine Drohne visuell rechtzeitig zu erkennen und ihr auszuweichen. Ein Multicopter mit einem Durchmesser von 30 Zentimetern verschwindet bei einer typischen Annäherungsgeschwindigkeit von 200 km/h im Bruchteil einer Sekunde aus dem Sichtfeld. Trotzdem gibt es einiges, das man tun kann.

Drohnenaufnahme: Flugzeug von obenDrohnenaufnahme: Flugzeug von oben
Redaktionshelfer: Das fliegermagazin nutzt bei Fotoshootings Drohnen auch am Flugplatz – natürlich nicht ohne die erforderlichen Erlaubnisse und unter Einhaltung aller Regeln. Bild: Martin Trotz

Wie können sich Piloten vor Drohnen schützen?

Erhöhte Wachsamkeit ist besonders in niedrigen Höhen bis 1000 Fuß über Grund angebracht – also genau dort, wo Platzrunden geflogen werden und wo sich die meisten Drohnen tummeln. Auch in der Nähe von Sehenswürdigkeiten und bei Großveranstaltungen steigt die Wahrscheinlichkeit einer Begegnung deutlich. Das Einschalten von Navigations-, Antikollisions- und gegebenenfalls Landelichtern in diesen Bereichen kann dabei helfen, dass ein Flugzeug auch vom Drohnenpiloten am Boden besser erkannt wird.

Aktuelle NOTAMs können zudem Hinweise auf temporäre Drohnenfluggebiete entlang der geplanten Route enthalten. Hilfreich für die Flugvorbereitung kann außerdem die eigentlich für Drohnenpiloten gedachte, kostenlose App TraX der Droniq GmbH – ein Gemeinschaftsprojekt von DFS Deutsche Flugsicherung und Telekom – sein. Sie zeigt Geozonen, Flugverbotszonen und aktive Einschränkungen im Luftraum auf einer interaktiven Karte.

Zwei Drohnen in FormationZwei Drohnen in Formation
In Formation: Zwei Drohnen des chinesischen Herstellers DJI auf dem Vorfeld des Frankfurter Flughafens. Bild: DFS

Wenn es plötzlich eng wird

Daneben können Drohnenpiloten in der App ihr Fluggebiet kennzeichnen. Andere Piloten werden so auf Bereiche aufmerksam gemacht, in denen Drohnen unterwegs sind. Die beiden Bezahlversionen der App beinhalten eine Live-Luftlage. Diese informiert in Echtzeit über den ihn umgebenden bemannten und unbemannten Flugverkehr – inklusive Warnfunktion.

Wird im Flug eine Drohne in bedrohlicher Nähe gesichtet, gilt: Ausweichen und sofort die Flugverkehrskontrolle oder den Fluginformationsdienst (FIS) informieren. Position, Flughöhe und Erscheinungsbild der Drohne sind dabei wichtige Angaben damit die Informationen möglichst präzise auch an andere Piloten im betroffenen Gebiet weitergeleitet werden können.

Große, schwere DrohneGroße, schwere Drohne
Blick in die Zukunft: Mit schweren Drohnen wie der militärischen Schiebel Camcopter S-100 oder Geräten zur Pipelineüberwachung sowie zum Frachttransport werden wir uns den Luftraum teilen müssen. Bild: Schiebel

Gibt es eine Meldepflicht?

Die Antwort lautet eindeutig ja! Und zwar abhängig von der Schwere des Vorfalls an unterschiedliche Stellen. Kam es zu einem Unfall oder einer schweren Störung – also einem Vorkommnis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte – besteht eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU). Diese Meldung muss unverzüglich erfolgen und ist online unter bfu-web.de möglich. Alle anderen meldepflichtigen Ereignisse und Störungen müssen innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme via ECCAIRS-Portal (aviationreporting.eu) an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beziehungsweise das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gemeldet werden.

Wer hingegen lediglich eine illegal operierende Drohne gesichtet hat – also eine Drohne in einer Verbotszone oder in unzulässiger Höhe, ohne dass es zu einer gefährlichen Annäherung kam – kann dies bei der örtlichen Polizei oder der zuständigen Landesluftfahrtbehörde melden. Wichtig: Auch wenn eine Meldung in bestimmten Situationen freiwillig erscheint, trägt sie maßgeblich dazu bei, das Lagebild zu schärfen und zukünftige Vorfälle zu verhindern. Das Meldesystem dient der Sicherheit – nicht der Strafverfolgung.

Warum der Blick ins NOTAM wichtiger wird

Im Hobbybereicht gibt es also klare Regeln für Drohnenpiloten – das Problem ist vor allem, dass sie nicht immer eingehalten werden. Was dagegen den kommerziellen, staatlichen oder militärischen Einsatz angeht, sind wiederum die Piloten der Allgemeinen Luftfahrt gefragt. Immer häufiger werden per NOTAM Sperrgebiete ausgewiesen, in denen unbemannte Luftfahrzeuge unterwegs sind. Manchmal sind sie räumlich sehr klein und reichen nur in geringe Höhen. Andere haben größere Ausdehnung.

Zur Flugvorbereitung muss unbedingt die Beachtung dieser Gebiete gehören. Sie werden von den gängigen Flugvorbereitungs-Apps bereits in die Moving Map eingezeichnet.

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Über den Autor
Martin Schenkemeyer

Martin Schenkemeyer begann im Jahr 2007 mit dem Segelfliegen. Inzwischen ist er ATPL-Inhaber und fliegt beruflich mit Businessjets um die ganze Welt. In seiner Freizeit ist er als Vorstand seines Luftsportvereins tätig und fliegt an seinem Heimatflugplatz Bad Pyrmont Segelflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge und Maschinen der E-Klasse. Für das fliegermagazin ist der Fluglehrer seit 2020 als freier Autor tätig und beschäftigt sich hauptsächlich mit Themen rund um die Flugsicherheit.

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