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NOTAM-Check: Warum sind die Infos nur auf Englisch?

In der Luftfahrt ist Englisch die Standardsprache. Doch nicht jeder Privatpilot versteht Englisch, was problematisch sein kann.

Von Redaktion
Garmin Pilot 10.4
NOTAMs für Navigationsanlagen werden in der Moving Map von Garmin Pilot dargestellt.

Ein Leser fragt: Zur Flugvorbereitung gehört auch der NOTAM-Check. Warum aber sind dann diese wertvollen und doch auch verpflichtenden Infos nur auf Englisch zu bekommen?

Pilot und Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch beantwortet rechtliche Fragen für das fliegermagazin.

Pilot und Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch beantwortet rechtliche Fragen für Leser des fliegermagazins.

Warum sind NOTAMs in englischer Sprache verfasst?

NOTAMs, also »Mitteilungen an Luftfahrer« (Notice to Airmen, inzwischen
geschlechterneutral auch Notice to Air Missions) betreffen temporäre oder permanente Änderungen der AIP (Aeronautical Information Publication). Nicht zu verwechseln sind NOTAMs mit den Nachrichten für Luftfahrer (NfL), was die Bezeichnung des Amtsblatts für die Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland ist.

Dass die Nachrichten für Luftfahrer in deutscher Sprache und NOTAMs auf Englisch verfasst sind, geht auf den Ursprung der NOTAMs zurück. Während die Nachrichten für Luftfahrer eine rein auf deutschem Recht basierende Behördenbekanntmachung sind und daher die Amtssprache Deutsch ist (§ 23 Abs. 1 VwVfG), basieren NOTAMs auf Annex 15 des Abkommens für die internationale Zivilluftfahrt.

Annex 15 regelt Flugverkehrsinformationsdienste samt NOTAMs

Mit diesem internationalen Abkommen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags, oftmals auch als Chicagoer Abkommen bezeichnet, wurde in Artikel 43 nicht nur die ICAO als Internationale Zivilluftfahrtsorganisation gegründet. Darüber hinaus sind dort bereits konkrete Regelungen zur Vereinfachung der weltweiten Zivilluftfahrt enthalten. Diese Regelungen sind in 19 Annexe unterteilt. Annex 15 regelt die Flugverkehrsinformationsdienste samt NOTAMs.

Der ursprüngliche Vertragstext enthielt als Vertragssprachen Englisch, Französisch und Spanisch. Dass Deutsch nicht enthalten war, dürfte unter anderem daran liegen, dass bei der Unterzeichnung am
7. Dezember 1944 noch der Zweite Weltkrieg tobte. Über die Jahre sind dann weitere Länder dem Abkommen beigetreten, Deutschland 1956.

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Nachdem früher die Übermittlung einfachster Informationen per Funk und deren elektronische Verarbeitung wesentlich aufwändiger und komplizierter gewesen ist als heute, wurden und werden gemäß dem Chicagoer Abkommen NOTAMs, aber auch METARs, TAF oder Eintragungen in Flugpläne mit Abkürzungen kodiert. Diese Abkürzungen sind in Annex 15 auf Englisch definiert, sodass sie dann auch auf Englisch übersetzt werden. Gleichzeitig ist in Artikel 28 geregelt, dass jeder Mitgliedsstaat in seinem Hoheitsgebiet sicherzustellen hat, dass Luftfahrtinformationen und Funk in Übereinstimmung mit dem Vertrag bereitgestellt werden.

Wesentliche Pflicht der Vertragsstaaten dieses ICAO-Übereinkommens ist dabei auch, nach Artikel 22 und 37 des Chicagoer Abkommens stets sicherzustellen, dass alle Maßnahmen in der Luftfahrt auch für Flugzeugbesatzungen verständlich sind, die aus anderen Ländern kommen. Im Ergebnis hat sich Englisch dann als Standardsprache durchgesetzt.

Internationaler Flugverkehr betrifft auch die Allgemeine Luftfahrt

Nun könnte man einwenden, dass viele deutsche NOTAMs nicht immer dem grenzüberschreitenden Flugverkehr dienen und daher Deutsch eine Erleichterung wäre. Zum einen würde sich dann aber die Frage stellen, ob Deutschland rechtlich nicht ein eigenes NOTAM-Gesetz für nationale NOTAMs schaffen müsste, und ob ein solches dann noch ICAO-konform wäre. Internationaler Flugverkehr betrifft schließlich nicht nur große Verkehrsflugzeuge, sondern in vielen Fällen auch die Allgemeine Luftfahrt.

Auch ein Gesetz, das vorschreibt, dass in Deutschland von behördlicher Seite pauschal nur Deutsch kommuniziert werden darf, gibt es nicht und würde wohl auch der Gegenwart nicht gerecht.

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Denkbar: NOTAMs auf Englisch und auf Deutsch

Denkbar wäre, dass NOTAMs zweisprachig, also beispielsweise auf Englisch und auf Deutsch herausgegeben werden, verbunden mit dem Hinweis, dass der englische Wortlaut derjenige ist, der im Fall von Widersprüchen zu beachten wäre. NOTAMs werden dabei über Eurocontrol im Rahmen der European Aeroautical Information Service Database und letztendlich über die DFS bereitgestellt, welche die dortigen NOTAMs mit dem englischen Wortlaut übernimmt.

Dabei bedarf es hierfür in der heutigen Zeit aber keiner gesetzgeberischen Pflicht mehr, denn im Rahmen der automatischen Auswertung und Klartextdarstellung von NOTAMs in aktueller Flugplanungssoftware kann relativ einfach eine Übersetzung erfolgen. Meist ist ohnehin nicht der Text, sondern die Strukturierung und das Verstehen von Bedingungen (Triggern) oder Übertragen von Koordinaten eins der Kernprobleme. Dass der Staat sich dabei aber möglichst wenig einmischt und nur dort tätig wird, wo sein Einschreiten auch wirklich erforderlich ist, erscheint dabei ohnehin wertvoller denn je.

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